Optometristinnen und Optometristen

Wer im Kanton Solothurn als Optometristin oder Optometrist tätig sein will, braucht in der Regel eine Berufsausübungsbewilligung. Sie können das Gesuch um Berufsausübungsbewilligung als Optometristin oder Optometrist mit dem Online-Formular oder per E-Mail an gesundheit.bab@ddi.so.ch einreichen.

Bewilligungen/Meldungen für Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens

Bewilligungen/Meldungen für Berufe des Gesundheitswesens

Beschreibung

Einer Berufsausübungsbewilligung des Departements bedarf, wer in eigener fachlicher Verantwortung eine Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens ausübt. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Berufe des Gesundheitswesens veröffentlicht.

Formulare

Online-Formular Berufsausübung

Hinweis

Bitte halten Sie die erforderlichen Dokumente in elektronischer Form für die Übermittlung bereit.

Welche Arzneimittel dürfen Optometristinnen und Optometristen selbständig anwenden?

Die Kantonsapothekervereinigung Schweiz hat eine Liste erstellt mit Arzneimitteln, welche Optometristinnen und Optometristen mit einer Berufsausübungsbewilligung ohne ärztliche Verordnung resp. auf ärztliche Anweisung hin in Notfallsituationen selbständig verabreichen dürfen. Diese Liste finden Sie im Merkblatt «Verzeichnis der durch Optometrist/-innen anzuwendenden Arzneimittel» unter «Merkblätter».