Optometristinnen und Optometristen
Wer im Kanton Solothurn als Optometristin oder Optometrist tätig sein will, braucht in der Regel eine Berufsausübungsbewilligung. Sie können das Gesuch um Berufsausübungsbewilligung als Optometristin oder Optometrist per E-Mail an gesundheit.bab@ddi.so.ch einreichen.
Bewilligungen/Meldungen für Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
Einer Berufsausübungsbewilligung des Departements bedarf, wer in eigener fachlicher Verantwortung eine Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens ausübt. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Berufe des Gesundheitswesens veröffentlicht. Sie können diesen Service nutzen unter my.so.ch oder verwenden Sie die PDF-Formulare unter «Bewilligungen».
Welche Arzneimittel dürfen Optometristinnen und Optometristen selbständig anwenden?
Die Kantonsapothekervereinigung Schweiz hat eine Liste erstellt mit Arzneimitteln, welche Optometristinnen und Optometristen mit einer Berufsausübungsbewilligung ohne ärztliche Verordnung resp. auf ärztliche Anweisung hin in Notfallsituationen selbständig verabreichen dürfen. Diese Liste finden Sie im Merkblatt «Verzeichnis der durch Optometrist/-innen anzuwendenden Arzneimittel» unter «Informationen».
Bitte nutzen Sie diesen Service, um die Aufgabe der Tätigkeit zu melden:
Gesundheitsamt
Aufsicht und Bewilligungen
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509
Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00