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Beschwerdeverfahren mit Vergleich

  • 11.04.2024

Die Solothurner Spitäler AG (SoH) und die Direktorin des Bürgerspitals Solothurn, Karin Bögli, führten vor Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn ein Beschwerdeverfahren, das sie mit einem Vergleich abschlossen.

Die seinerzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde aufgehoben. Neu einigten sich die SoH und Karin Bögli auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Im Übrigen vereinbarten sie Stillschweigen über den Inhalt des abgeschlossenen Vergleichs.