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Einsatz von Rangern in Naherholungsgebieten

  • 05.12.2023

Ranger sollen künftig bei Konflikten zwischen Nutzergruppen in Feld und Wald zum Einsatz kommen. Für sogenannte «Hotspots» hat der Regierungsrat deren Einsatz in Einzelfällen beschlossen.

Wo Freizeit- und Erholungsgebiete auf unterschiedliche Weise genutzt werden, können Konflikte entstehen. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat nun beschlossen, Ranger punktuell als Vermittlerinnen und Vermittler zwischen unterschiedlichen Nutzergruppen einzusetzen.

Vorausgegangen war ein politischer Vorstoss im Kantonsrat im Jahre 2020: Der Regierungsrat war um eine Stellungnahme gebeten worden, wie mit den stark zunehmenden Freizeit- und Erholungstätigkeiten in Feld und Wald und den daraus resultierenden Konflikten umzugehen sei. Unter anderem forderte der Vorstoss auch die Prüfung des Einsatzes von Rangern. Der Regierungsrat stellte in seiner Antwort in Aussicht, diese Problematik aktiv anzugehen und dazu eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen. Diese sollte prüfen, wo und in welchem Umfang ein allfälliger Ranger-Einsatz Sinn ergeben würde, von wem er geleistet werden könnte und wie und von wem er gegebenenfalls zu finanzieren wäre.

Zunächst wurde analysiert, wo und in welchem Umfang Konflikte auftreten. Zusätzlich wurden bereits existierende Modelle von anderen Kantonen kritisch geprüft. Als Konsequenz der Analyse zeigte sich, dass ein Einsatz von Rangern und Rangerinnen auch im Kanton Solothurn unter gewissen Bedingungen sinnvoll wäre. Anschliessend wurden verschiedene Umsetzungsvarianten geprüft: Dabei zeigte sich, dass ein Vollzug durch den Kanton mit einer klaren Prioritätensetzung auf die wichtigsten «Hotspots» am zielführendsten ist. Der Lead für die Umsetzung liegt beim Amt für Raumplanung, welches in einigen Gebieten bereits Erfahrung mit Ranger-Einsätzen gesammelt hat.