Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 31 bis 40 von 52.
  1. Der Ursprung der Laufbahn von Claude Hohl als freischaffender Künstler ist im Kanton Solothurn. Er fiel dem Fachausschuss für bildende Kunst und Architektur bereits vor einigen Jahren durch seine, in
  2. Nach seiner Ausbildung an der Höheren Fachklasse für Freie Kunst an der Hochschule für Gestaltung in Luzern von 1995 – 98 beteiligte sich "Guy" Christian Tschannen an zahlreichen Gruppenausstellungen
  3. Schon in ganz jungen Jahren ist Tobias von Arb im elterlichen Haus mit der Musik vertraut gemacht worden. Als 6-jähriger unterrichtete ihn sein Vater am Klavier, mit 9 Jahren besuchte er den Violinunt
  4. Die Saxophonistin Fabienne Hoerni erreichte 2001 an der Jazzschule Basel ihr Diplom als Berufsmusikerin. Sie studierte bei Sacha Schönhaus, Daniel Blanc und Domenic Landolf. 1998 begann ihr Engagement
  5. Von 1995 – 2000 bildete sich Katharina Wüthrich in Freiburg im Breisgau als Tänzerin aus. Sie beteiligte sich an verschiedenen Projekten unter anderem am Totentanz und Zwischenfälle. Sie ist Mitglied
  6. Die 1953 in Solothurn geborene und heute in Horriwil lebende Brigitte Jud hat als ursprünglichen Beruf Kindergärtnerin gewählt. Ihre Erfahrungen als Mutter und Erzieherin machten sie zu einer Familien
  7. Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
  8. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In
  9. Einführungsgesetzgebung Zur Schweizerischen Zivilprozessordnung RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 30. Juni 2009 30. September 2009 Bau- und Justizdepartement Rechtsdienst Justiz Rötihof
  10. Neues Erwachsenen-, Personen- und Kindesrecht Revision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 30. November 2010 18. Mär