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  1. Kompetenzen Das Kantonale Jugendgericht besteht nach § 17 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation ( GO ) aus dem Jugendgerichtspräsidenten (durch den Kantonsrat aus der Mitte der Amtsgerichtspräsid
  2. Das Verfahren vor der Kantonalen Schätzungskommission (SchK) richtet sich grundsätzlich nach dem Planungs- und Baugesetz ( PBG ), der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (
  3. Das Verfahren vor dem Kantonalen Steuergericht (KSG) richtet sich grundsätzlich nach Art. 140 ff. des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer ( DBG ), Art. 160 ff. des Steuergesetzes ( StG ), dem