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  1. Die Zentralen Dienste sind eine Abteilung der Staatskanzlei. Ihr sind die Telefonzentrale, der Weibel- und Postdienst, die Reprozentrale und der Hauswart angegliedert. Leitung Zentrale Dienste Andreas
  2. Die Dienststelle ist zuständig für den Bereich Volksrechte (Initiativen, Referenden, Volksaufträge), für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, für die Publikation von kantonal
  3. Montag: geschlossen Dienstag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Zwischen 12.00 und 13.30 Uhr erteilt die Lesesaalaufsicht keine fachlichen Auskünfte. Die Bestellungen werden von 8.00–9.00, 9.30–11.30, 13.45
  4. Wir beraten und unterstützen den Regierungsrat und die Departemente bei der Kommunikation. Dabei sind wir auch Anlaufstelle für Medienschaffende. Wir kommunizieren insbesondere via Medienmitteilungen,
  5. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den untenstehenden Dokumenten um Muster handelt. Diese sind auf Ihren konkreten Einzelfall anzupassen (Ziffern können weggelassen oder ergänzt werden). Information
  6. Auf dieser Seite werden laufend ausgewählte, rechtskräftige Urteile der Schätzungskommission publiziert. Urteil vom 21. Juni 2023 betreffend Anschlussgebühren (pdf, 104 KB) Urteil vom 22. September 20
  7. Pascale von Roll Staatsschreiber-Stv. Chefin Regierungsdienste Politische Rechte Tel. 032 627 20 33 pascale.vonroll@sk.so.ch Anita Schürch Leiterin Kanzleisekretariat Leiterin Administration Tel. 032
  8. Die Verwaltung der solothurnischen Gerichte ist seit 2005 verselbständigt. Sie wird geleitet von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission (§ 60 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation, GO
  9. Mitglieder der Schätzungskommission Martin Frey, Präsident Hans Ruedi Ingold, Vizepräsident David Brunner Ersatzmitglieder Bernhard Boss Katrin Lindenberger Helmut Nadig Aktuar Wolfgang Hatzinger, Rec
  10. Bei der Staatskanzlei können Dokumente, die von solothurnischen Behörden, Beamten oder Beamtinnen und Notaren oder Notarinnen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland beglaubigt werden. Sie k