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  1. Die Daten der amtlichen Vermessung müssen gemäs Art. 53 der Geoinformationsverordnung (GeoIV) bis 31. Dezember 2016 im Bezugsrahmen LV95 vorliegen. Im Kanton Solothurn werden die Daten der amtlichen V
  2. Die Grenzzeichen markieren die Grenzen im Gelände. Als Grenzzeichen werden mehrheitlich Granitsteine oder Messingbolzen verwendet. In seltenen Fällen werden Grenzpunkte auch mit Rohren, Kunststoffmark
  3. Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
  4. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In
  5. Karten und Pläne – und die digitalen Datensätze, auf denen sie basieren – sind dann nützlich, wenn sie aktuell und rechtsgültig sind. Deshalb ist es wichtig, dass diese Daten nachgeführt werden. So is