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  1. Das Erbschaftsamt ist nach der Inventaraufnahme durch die Gemeinde zuständig für die weitere Abwicklung der Erbschaft. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter
  2. Liegt eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung vor, findet keine Erbenverhandlung statt. Für weitere Handlungen sind die Erben zuständig. Die Vermögenslosigkeitsbescheinigung begründet keine Ausschlagung
  3. Nach Erhalt des Inventars von der Gemeinde, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit alle berechtigten Personen zur Erbenverhandlung ein. Nach Unterzeichnung des Inventars erhalten die Erben eine Besc
  4. Die Gemeinde ist nach einem Todesfall Ansprechstelle für die ersten Schritte. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Unterlagen von der Gemeinde an das Erbschaftsamt weitergeleitet. Innert 30 Tagen ab
  5. DBK aktuell 8/18 Inhaltsverzeichnis: Editorial: Das Ende ist nah Seite 2 An der tunSolothurn.ch gab es viel zu entdecken Seite 3 – 4 Im Kanton Solothurn unterrichten zu vier Fünftel Frauen Seite 5 In
  6. DBK aktuell 8/17 Alles hat ein Ende auch dieses Jahr. Doch vorher informieren wir sie ein letztes Mal über aktuelle Themen im Bereich der Bildung und Kultur des Kantons Solothurn. Unteranderem erfahre
  7. DBK aktuell 8/15 Inhaltsverzeichnis: Editorial: Tabula Rasa Seite 2 Yannik Friedli gewinnt Geografie-Olympiade Seite 3 Studie zur 2. Fremdsprache Seite 3 Gemeinsamer Start in den Lehrplan 21 Seite 4 -
  8. DBK aktuell 10-14 (pdf, 1.29 MB) DBK aktuell 9-14 (pdf, 1.50 MB) DBK aktuell 8-14 (pdf, 1.43 MB) DBK aktuell 7-14 (pdf, 1.59 MB) DBK aktuell 6-14 (pdf, 1.69 MB) DBK aktuell 5-14 (pdf, 1.55 MB) DBK akt
  9. DBK aktuell 10/16 Zum Jahresende präsentieren wir Ihnen neugierige Schülerinnen und Schüler, lernende Flüchtlinge, singende Kinder und weitere Themen aus dem Bereich Bildung und Kultur im Kanton Solot
  10. Erlaubt der sachsystematisch aufgebaute Registraturplan keinen direkten Zugriff auf die Dossiers oder Aktenstücke in der Ablage, müssen auf der Grundlage dieses Plans als zusätzliche Findmittel Person