Öffentliche Apotheken

Für den Betrieb einer öffentlichen Apotheke ist eine entsprechende Betriebsbewilligung erforderlich. Für den Versandhandel von Arzneimitteln durch öffentliche Apotheken ist eine zusätzliche Bewilligung notwendig. Für das Beantragen der Bewilligungen ist der Service «Gesundheitswesen: Betriebsbewilligung beantragen» zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung zur Führung einer öffentlichen Apotheke mit oder ohne Versandhandel von Arzneimitteln erst erteilt wird, wenn die erforderlichen fachlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nach Ausstellen der Bewilligung wird eine kostenpflichtige Inspektion durch Inspektor/-innen des Gesundheitsamts Solothurn durchgeführt. Wichtige Dokumente zum Inhalt der kantonalen Inspektion der öffentlichen Apotheke mit oder ohne Versandhandel von Arzneimitteln finden Sie unter der Rubrik Aufsicht, Inspektionen im Heilmittelbereich.

Bewilligungen

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Meldungen

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Gesundheitsamt

Aufsicht und Bewilligungen

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00