Eine an das Bundesgericht eingegangene Stimmrechtsbeschwerde richtet sich gegen den Kreditbeschluss des Kantonsrats zum Verpflichtungskredit Sanierung Baselstrasse. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass der Verpflichtungskredit dem obligatorischen Referendum hätte unterstellt werden müssen. Dies, weil es sich nach ihrer Auffassung nicht um ein Strassen- sondern um ein Schienenprojekt handle, für welches eine Referendumsschwelle von 5 Millionen Franken gelte. Für Strassenprojekte liegt die Schwelle bei 25 Millionen Franken. Zuständig für die Beurteilung der Beschwerde ist das Bundesgericht.
Der Verpflichtungskredit von 20,2 Millionen Franken wurde durch den Kantonsrat für die umfassende Sanierung und Umgestaltung der Baselstrasse gesprochen. Die Gesamtkosten des Projekts betragen 85,2 Millionen Franken und werden durch die Bauherrschaft – bestehend aus dem Kanton Solothurn, der Stadt Solothurn, der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus, der Aare Seeland mobil AG und verschiedenen Werkeigentümern – sowie den Bund finanziert. Zurzeit befindet sich das Plangenehmigungsdossier beim Bundesamt für Verkehr in der Vorprüfung.
Aktuell ist von einem Start der Bauarbeiten frühestens ab 2027 auszugehen. Ob die erhobene Beschwerde zu einer Verzögerung des Baustarts führen wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen.