Medienmitteilung

Kantonaler Richtplan: Anpassungen liegen öffentlich auf

  • 03.06.2024

Der Kanton Solothurn nimmt verschiedene Änderungen am kantonalen Richtplan vor. Neu in den Plan aufgenommen werden sollen eine geplante Logistikanlage von regionaler Bedeutung, Bodenaufwertungsgebiete sowie ein Potenzialgebiet für einen Windpark. Ergänzt werden soll aber auch das Planungsverfahren für Windparks. Neuerungen gibt es zudem im Bereich Solaranlagen. Die Bevölkerung kann sich bis 2. Juli 2024 zu den Änderungen äussern - unter mitwirken.so.ch.

In den Solothurner Gemeinden Derendingen und Subingen plant Lidl Schweiz eine neue Regionalgesellschaft für die Belieferung von mehreren Verkaufsfilialen und einem zentralem Non-Food-Lager. Es handelt sich um ein Vorhaben, das von der Anzahl Fahrten nicht als verkehrsintensive Anlage gilt und in einer bestehenden Bauzone geplant wird. Dennoch hat das Vorhaben räumliche und insbesondere verkehrliche Auswirkungen. Um eine regionale Abstimmung zu ermöglichen, wird ein neues Kapitel zu Logistikanlagen von regionaler Bedeutung in den kantonalen Richtplan aufgenommen.

Böden verbessern und zu Fruchtfolgeflächen aufwerten

Die besten ackerfähigen Böden werden als Fruchtfolgeflächen bezeichnet. Diese sind zu schonen und bei einer Beanspruchung zu kompensieren. Eine Möglichkeit der Kompensation ist die Aufwertung von Böden, die durch menschliche Tätigkeit beeinträchtigt sind. Es handelt sich oftmals um Auffüllungen ehemaliger Abbaustellen und Deponien, die aus heutiger Sicht unzureichend durchgeführt wurden. Im Richtplan werden nun neu grossflächige Gebiete bezeichnet, die zur Kompensation von beanspruchten Fruchtfolgeflächen dienen können.

Wind- und Solarenergie als erneuerbare Energie fördern

Um das Verfahren für die Planung von Windparks zu vereinfachen, soll künftig bei Windparks die Möglichkeit für kantonale Planungsverfahren anstelle kommunaler Verfahren geschaffen werden. Ausserdem wird das Gebiet «Born» in den Gemeinden Kappel, Wangen b.O. und Gunzgen als möglicher Standort für einen neuen Windpark aufgenommen.

Bei den Solaranlagen soll die Juraschutzzone von den Kulturdenkmälern von kantonaler Bedeutung ausgenommen werden. Damit sind genügend angepasste Anlagen auf Dächern nur noch meldepflichtig und unterstehen nicht mehr der Baubewilligung. Zudem wird der Kanton beauftragt, eine Potenzialstudie zur Positivplanung von grossflächigen Gebieten für Photovoltaik zu erarbeiten und den Gemeinden einen Leitfaden zur Beurteilung von Solaranlagen auf Gebäuden zur Verfügung zu stellen.

Cargo sous terrain und KV-Terminal Gäu zurückgestellt

Es war ursprünglich geplant, die zwei grossen Vorhaben «Cargo sous terrain» und «KV-Terminal Gäu» ebenfalls in die kantonale Richtplananpassung aufzunehmen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass bei beiden Vorhaben noch grundlegende Fragen offen sind. Deshalb sind sie nicht Bestandteil des Anpassungsverfahrens.

Online mitwirken und gestalten

Die Unterlagen zu den geplanten Änderungen am kantonalen Richtplan sind beim Kanton und den betroffenen Gemeinden, aber auch digital zugänglich. Auch die Bevölkerung kann sich zu den verschiedenen Änderungen bis zum 2. Juli 2024 direkt äussern, unter mitwirken.so.ch.