Medienmitteilung

Neuer Leistungsauftrag für die Fachhochschule Nordwestschweiz

  • 28.06.2024

Die kantonsrätliche Bildungs- und Kulturkommission stimmt dem Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags der Fachhochschule Nordwestschweiz für das Jahr 2023 zu. Sie gibt zudem grünes Licht für die neue Leistungsperiode 2025 bis 2028 mit dem dazugehörigen Verpflichtungskredit.

Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) hat den Jahresbericht 2023 sowie die Jahresrechnung zur Kenntnis vorgelegt. Die Bildungs- und Kulturkommission des Kantonsrats (BIKUKO) hat den Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags 2023 einstimmig genehmigt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Gesamtzahl an Studierenden um zwei Prozent. Eine Zunahme der Neueintritte konnten vor allem die Hochschulen für Wirtschaft und Technik sowie die Pädagogische Hochschule verzeichnen. Die Fachhochschule behauptet sich weiterhin in einem kompetitiven Umfeld.

Neuer Leistungsauftrag an die FHNW für die Jahre 2025 bis 2028

Der Leistungsauftrag der FHNW basiert auf den Vorgaben des Staatsvertrags zwischen den vier Trägerkantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn. Der vierjährige Verpflichtungskredit beläuft sich insgesamt auf 155,1 Millionen Franken. Gegenüber der Leistungsperiode 2021 bis 2024 steigt der beantragte Verpflichtungskredit um 3,8 Millionen Franken an. Nach wie vor herrscht auf dem Arbeitsmarkt ein grosser Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften. Zudem stellt der digitale Wandel alle vor grosse Herausforderungen. Das erklärte Ziel der FHNW besteht darin, die bereits initiierte Erneuerung des Portfolios weiterzuverfolgen, u.a. auch mit der Gründung einer neuen Hochschule für Informatik und durch die Erweiterung der Hochschule für Technik um den Bereich Umwelt.

Die Mitglieder der Bildungs- und Kulturkommission haben sich durch Vertreter der Fachhochschule Nordwestschweiz detailliert über den neuen Leistungsauftrag informieren lassen. Die Kommission hat dem Leistungsauftrag für die Jahre 2025 bis 2028 sowie dem Verpflichtungskredit mit grossem Mehr zugestimmt.

Standort Kantonsschule Solothurn

Ein Auftrag von Matthias Borner (SVP, Olten) verlangt, beim Standortentscheid der neuen Kantonsschule auch andere Standorte ausserhalb der Stadt Solothurn einzubeziehen. Weiter soll als Ersatz auch eine Variante mit zwei Standorten in Erwägung gezogen werden. Die Kantonsschule Solothurn platzt aus allen Nähten. Die Schulgebäude sind zudem sanierungsbedürftig. Das Hochbauamt hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Solothurn bereits eine Machbarkeitsstudie für drei Lösungsvarianten erarbeiten lassen. Die Ergebnisse werden schliesslich von einem neutralen Planungsbüro analysiert und aus fachlicher Sicht bewertet. Zusätzliche Variantenprüfungen lehnt der Regierungsrat aus verschiedenen Gründen ab. Zu nennen ist hier einerseits die Dringlichkeit und andererseits auch die finanzielle Lage des Kantons. Die Kommissionsmitglieder haben eingehend über diesen Auftrag diskutiert. Eine Mehrheit hat sich in der Folge dem Antrag des Regierungsrats angeschlossen und den Auftrag nicht erheblich erklärt.

Ausreichende Deutschkenntnisse im Kindergarten

Mit einem Auftrag verlangt Michael Ochsenbein (Die Mitte, Luterbach) eine Anpassung der Gesetzgebung. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen in die Pflicht genommen werden, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder beim Schuleintritt über genügend Deutschkenntnisse verfügen. Weiter sollen sie die Kosten übernehmen, falls ihre Kinder in der Volksschule DaZ-Lektionen (Deutsch als Zweitsprache) belegen. Die Mitglieder der Bildungs- und Kulturkommission diskutierten rege über diese Forderung. Die Meinungen gingen auseinander, was sich dann auch im Abstimmungsresultat zeigte. Eine knappe Mehrheit hat den Vorstoss – im Gegensatz zum Regierungsrat – erheblich erklärt.