Medienmitteilung

Schulen starten mit Sicherheitswochen ins neue Jahr

  • 24.12.2021

Der Schulstart nach den Weihnachtsferien am 3. bzw. 10. Januar soll sicher gestaltet und der Präsenzunterricht möglichst uneingeschränkt gewährleistet werden. Deshalb wird der Unterricht im neuen Jahr mit zwei Sicherheitswochen beginnen: Damit wird die Maskenpflicht temporär auch auf die dritten und vierten Primarklassen ausgeweitet.

Nach den Weihnachtsferien soll ein möglichst reibungsloser Schulstart an den Primarschulen sichergestellt werden. Ebenfalls soll das Risiko minimiert werden, dass das Virus von der Familie in die Schule getragen wird. Aus diesen Gründen ist es angezeigt, die mit der Allgemeinverfügung vom 8. Dezember 2021 angeordnete Maskentragpflicht ab der fünften Primarschulklasse zu verlängern und für die ersten zwei Wochen nach Schulbeginn, d.h. vom 3. bis 14. Januar 2022 bzw. vom 10. bis 21. Januar 2022, auf die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Primarklassen auszuweiten.

Obligatorische Pooltests und Sonderprogramm

Zum Start nach den Festtagen können im Schulalltag Verunsicherungen und Fragen aufkommen. Deshalb ist mit repetitiven Tests eine möglichst rasche Erfassung von wenig oder nichtsymptomatischen COVID-kranken Kindern für die Schule und Eltern wichtig. Die Schulen gestalten den Unterricht im Rahmen der ordentlichen Unterrichtszeiten, allenfalls mit einem Sonderprogramm (wie Fokussierung des Unterrichtsangebots, Einschränkungen der Sozialformen, keine Durchmischung der Klassen, möglichst wenig Kontakte) für die ersten beiden Schulwochen.