Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 202.
  1. AIO Wartungsfenster vom 08.07.24 auf der Basisinfrastruktur 01.07.2024 Im Zusammenhang mit dem Wartungsfenster des AIO kann es am 08.07.2024 ab 18.00 Uhr bei allen unseren Applikationen zu kurzen Unte
  2. Der Kantonsrat beschliesst über Geschäfte, die im Rahmen seiner Sach- und Finanzkompetenzen liegen, gestützt auf Botschaft und Entwurf des Regierungsrats. Nachfolgend sind alle hängigen Sachgeschäfte
  3. Mit einem Auftrag wird der Regierungsrat aufgefordert, einen Gegenstand zu prüfen, selber eine Massnahme zu treffen oder den Kantonsrat in der Ausübung seiner Befugnisse zu unterstützen. In ratseigene
  4. Überblick über die pendenten Geschäfte In diesem Bereich und den dazugehörigen Unterseiten finden Sie alle pendenten Kantonsratsgeschäfte, inkl. aller dazugehörigen Dokumente. Pendente Geschäfte (Stan
  5. Nach Art. 79 Abs. 3 Kantonsverfassung können 17 Kantonsräte gegen eine vom Regierungsrat beschlossene Verordnung oder Verordnungsänderung Einspruch einlegen. Wird der Einspruch durch die Mehrheit der
  6. Strafverfahren Gerichtsverhandlungen in Strafsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, öffentlich. Das Gericht kann allerdings die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschlies
  7. Die Interpellation ist die Aufforderung an den Regierungsrat, über einen kantonale Interessen betreffenden Gegenstand Auskunft zu erteilen ( § 37 Abs. 1 Kantonsratsgesetz ). Nachfolgend sind alle häng
  8. Das Protokoll des Kantonsrats ist ein sogenanntes Wortprotokoll, alle Voten der Sprecher und Sprecherinnen werden wortgetreu schriftlich niedergelegt. Das Ergebnis wird nach den Sessionen in Form eine
  9. Die Kleine Anfrage ist eine schriftlich eingereichte und vom Regierungsrat schriftlich oder mündlich zu beantwortende Interpellation. Eine mündliche Begründung ist ausgeschlossen. Eine Debatte findet
  10. Art. 28, Abs. 1 der Grundbuchverordnung (GBV) sieht vor, dass Behörden und bestimmte Institutionen der Zugriff auf die Grundbuchdaten, die sie für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigen, gewähr