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  1. Kompetenzen Das Kantonale Jugendgericht besteht nach § 17 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation ( GO ) aus dem Jugendgerichtspräsidenten (durch den Kantonsrat aus der Mitte der Amtsgerichtspräsid
  2. Ratsmitgliedern, die für die Betreuung von bis zu 12jährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich sind und dafür wegen der Teilnahme an kantonsrätlichen Sitzungen regelmässige Aus
  3. Eine besondere Spesenregelung kennt der Kantonsrat für die Transportkosten vom Wohnort zum Sitzungsort und zurück und für Verpflegungsauslagen. Für die Reisespesen werden Fr. 0.70 pro Kilometer ausger