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  2. Art. 28, Abs. 1 der Grundbuchverordnung (GBV) sieht vor, dass Behörden und bestimmte Institutionen der Zugriff auf die Grundbuchdaten, die sie für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigen, gewähr
  3. Gesetze und Verordnungen Geoinformationsgesetz (GeoIG, 711.27) Geoinformationsverordnung (GeoIV, 711.271) Handbücher usw. GIS-Schnittstellen Modellbasierte Datenerfassung - Handbuch Kartenvorlagen PDF
  4. Gesetzesinititative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung» Publikation Amtsblatt Ablauf 18-Monate-Frist: Zustandegekommen Publikation Amtsblatt 09.12.2022 10.06.2024 Nein (14.06.20
  5. Die Zentralen Dienste sind eine Abteilung der Staatskanzlei. Ihr sind die Telefonzentrale, der Weibel- und Postdienst, die Reprozentrale und der Hauswart angegliedert. Leitung Zentrale Dienste Andreas
  6. Das Volk hat das Recht, mit einer Initiative Begehren zu stellen auf: a) Total- oder Teilrevision der Verfassung; b) Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes; c) Erlass eines Beschlusses des Kan
  7. Das Amt für Geoinformation zählt 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir erfassen, bearbeiten, organisieren, analysieren und präsentieren raumbezogene Daten. Für die Erfüllung unserer Aufgaben setzen
  8. Die Organisation des Kantonsrats beruht auf der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986, dem Kantonsratsgesetz vom 24. September 1989, dem Geschäftsreglement des Kantonsrats vom 10. Sep­tem­ber 1991, dem G
  9. Das Grundbuchamt ist seit dem 01.01.2023 verpflichtet, nebst den Personalien auch die AHV-Nummer anhand von amtlichen Dokumenten zu überprüfen. Bitte legen Sie deshalb den Anmeldungsbelegen und üblich
  10. Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EGZGB, 211.1) § 250, § 266, § 283 html Geoinformationsgesetz (GeoIG, 711.27) html Geoinformations