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  1. Allgemein Die Gesetzgebung zum neuen Finanzausgleich Kirchgemeinden wurde per 1.1.2020 in Kraft gesetzt und erstmals für das Jahr 2020 vollzogen. Auf unserer Seite Allgemein finden Sie weitere Informa
  2. Nach Art. 79 Abs. 3 Kantonsverfassung können 17 Kantonsräte gegen eine vom Regierungsrat beschlossene Verordnung oder Verordnungsänderung Einspruch einlegen. Wird der Einspruch durch die Mehrheit der
  3. Die Interpellation ist die Aufforderung an den Regierungsrat, über einen kantonale Interessen betreffenden Gegenstand Auskunft zu erteilen ( § 37 Abs. 1 Kantonsratsgesetz ). Nachfolgend sind alle häng
  4. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den untenstehenden Dokumenten um Muster handelt. Diese sind auf Ihren konkreten Einzelfall anzupassen (Ziffern können weggelassen oder ergänzt werden). Information
  5. Die Kleine Anfrage ist eine schriftlich eingereichte und vom Regierungsrat schriftlich oder mündlich zu beantwortende Interpellation. Eine mündliche Begründung ist ausgeschlossen. Eine Debatte findet
  6. Einberufung Einberufung der Stimmberechtigten zur Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 (pdf, 53 KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Politische Rechte
  7. Volksabstimmung vom 22. September 2024 Eidgenössische Vorlagen: Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»; Änderung vom 17. März 2
  8. Zivilverfahren Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema 05.06.2024 08:30 bis 12:00 Uhr 108 Amtsgerichtspräsidentin Forderung aus Mietvertrag (Verhandlung im vereinfachten Verfahren) 19.06.2024 14:00 bis 16
  9. Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden Mit Schreiben vom 24. April 2024 wurde den Bürger- und Kirchgemeinden der Kurs Finanzplanung angeboten. Kurse für Finanzplanung mit Excel für Bür