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  1. Die Verwaltung der solothurnischen Gerichte ist seit 2005 verselbständigt. Sie wird geleitet von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission (§ 60 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation, GO
  2. Das Handbuch ist als Hilfsmittel für Einwohnerregisterführende gedacht und ist nicht eine Richtlinie mit rechtsetzendem Charakter. Wir sind auch dankbar für Anregungen und Ergänzungswünsche aus der Pr
  3. Der Regierungsrat hat die Revision Melde- und Hinterlegungsrecht per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Diese umfasst im Wesentlichen zwei Themen: Abschaffung der Hinterlegungspflicht des Heimatscheins
  4. Zuständigkeiten Gemäss dem Sozialgesetz fällt das Bestattungs- und Friedhofwesen in den Bereich der Einwohnergemeinden. Seit dem 1. März 2016 ist auf kantonaler Ebene das Amt für Gemeinden (AGEM) Ansp
  5. Für den Transport einer verstorbenen Person von der Schweiz ins Ausland muss ein sogenannter Leichenpass ausgestellt werden. Dieser ermöglicht es, einen versiegelten Sarg ohne Grenzkontrolle durch Dri
  6. Der Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrages kann auf Antrag im Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung des Hinterlegungsortes ist nicht erforderlich für die Gültigkeit eines Vorsorg
  7. Die Systemadministration der Gerichte betreut die Fachapplikation JURIS für folgende Amtsstellen im Kanton Solothurn: Obergericht alle fünf Richterämter Kant. Jugendgericht Haftgericht Steuergericht S
  8. Für elektronische Prozesseingaben siehe Seite "Elektronischer Rechtsverkehr" . Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte
  9. Gemeindeorganisation In der Gemeindeorganisation regelt die Gemeinde ihre Organisation und die verschiedenen Selbst- und Mitbestimmungsrechte der Stimmberechtigten (politische Rechte). Mehr Gemeindefi
  10. Mitglieder der Schätzungskommission Martin Frey, Präsident Hans Ruedi Ingold, Vizepräsident David Brunner Ersatzmitglieder Bernhard Boss Katrin Lindenberger Helmut Nadig Aktuar Wolfgang Hatzinger, Rec