Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 463.
  1. Überblick über die pendenten Geschäfte In diesem Bereich und den dazugehörigen Unterseiten finden Sie alle pendenten Kantonsratsgeschäfte, inkl. aller dazugehörigen Dokumente. Pendente Geschäfte (Stan
  2. Finanz- und Lastenausgleich Einwohnergemeinden 2025 Der Regierungsrat hat am 2. Juli 2024 die Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich 2025 beschlossen (vgl. RRB Nr. 2024/1109 ). Das Geschäft
  3. Beiträge und Abgaben Jahr 2024 (pdf, 321 KB) Jahr 2023 (pdf, 390 KB) Jahr 2022 (pdf, 207 KB) Jahr 2021 (pdf, 279 KB) Eröffnung der Beiträge des arbeitsmarktlichen Lastenausgleichs und des Härtefallaus
  4. Erbschaftsamt Erbschaftsamt: Tel. 062 311 85 40 ea.og@fd.so.ch Erika Wurzer Abteilungsleiterin Tel. 062 311 85 01 erika.wurzer@fd.so.ch Julia Schläfli Gruppenleiterin Tel. 062 311 85 26 julia.schlaefl
  5. Die Mitarbeitenden des AGEM und der Zivilstandsämter erbringen Dienstleistungen für Menschen und Gemeinden. Diese Dienstleistungen sind das Produkt aus einem optimalen Einsatz der Ressourcen und der o
  6. Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen Berechnungen von Beiträgen und Abgaben für gemeinwirtschaftliche Leistungen (§27 WaGSO) Beiträge und Abgaben 2024 (pdf, 132 KB) Beiträge und Abgaben 2023 (p
  7. Allgemein Die Gesetzgebung zum neuen Finanzausgleich Kirchgemeinden wurde per 1.1.2020 in Kraft gesetzt und erstmals für das Jahr 2020 vollzogen. Auf unserer Seite Allgemein finden Sie weitere Informa
  8. Der Kantonsrat beschliesst über Geschäfte, die im Rahmen seiner Sach- und Finanzkompetenzen liegen, gestützt auf Botschaft und Entwurf des Regierungsrats. Nachfolgend sind alle hängigen Sachgeschäfte
  9. Mit einem Auftrag wird der Regierungsrat aufgefordert, einen Gegenstand zu prüfen, selber eine Massnahme zu treffen oder den Kantonsrat in der Ausübung seiner Befugnisse zu unterstützen. In ratseigene
  10. Nach Art. 79 Abs. 3 Kantonsverfassung können 17 Kantonsräte gegen eine vom Regierungsrat beschlossene Verordnung oder Verordnungsänderung Einspruch einlegen. Wird der Einspruch durch die Mehrheit der