Zahnärztliche Einrichtungen
Die einzelnen betriebsspezifischen Unterseiten sind in Arbeit.
Bitte benutzen Sie die Formulare unter «Dokumente» oder das Online-Formular.
Meldung Selbstdeklaration durch Zahnärztinnen und Zahnärzte
Meldung Selbstdeklaration durch Zahnärztinnen und Zahnärzte |
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Beschreibung |
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Medizinprodukte (MEP) gemäss Medizinprodukteverordnung (MepV, 812.213) einsetzen und aufbereiten müssen sich beim Gesundheitsamt melden, indem sie eine Selbstdeklaration einreichen. |
Formulare |
Bewilligungen/Meldungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens
Bewilligungen/Meldungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens |
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Beschreibung |
Einer Betriebsbewilligung des Departements bedürfen ausgewählte Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Einrichtungen des Gesundheitswesens veröffentlicht. |
Formulare | |
Hinweis |
Bitte halten Sie die erforderlichen Dokumente in elektronischer Form für die Übermittlung bereit. |