Zahnärztliche Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an gesundheit.bab@ddi.so.ch.

Bewilligungen/Meldungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens

Einer Betriebsbewilligung des Departements bedürfen ausgewählte Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Einrichtungen des Gesundheitswesens veröffentlicht. Verwenden Sie die PDF-Formulare unter «Bewilligungen».

Bewilligung zum Führen einer Privatapotheke

Die Bewilligung zum Führen einer zahnärztlichen Privatapotheke ist separat zu beantragen. Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke werden periodisch inspiziert und finden wichtige diesbezügliche Dokumente unter Aufsicht.

Wiederaufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten

Die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten gemäss Art. 76 Abs. 3 und Art. 77 MepV wird bei allen Zahnarztinnen und Zahnärzten mit Berufsausübungsbewilligung überprüft, unabhängig davon, ob eine Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke vorliegt. Weiterführende Informationen sowie diesbezügliche Dokumente finden Sie unter Aufsicht.

Meldungen

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Gesundheitsamt

Aufsicht und Bewilligungen

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00