Februar 2022

Weniger Hürden für Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen

  • 22.02.2022

Die Einführung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen soll vereinfacht werden und Mitfahrgemeinschaften sollen privilegiert werden. Dazu will der Bundesrat die Signalisationsverordnung anpassen. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung bezüglich Tempo-30-Zonen, lehnt hingegen die Vorschläge zur Privilegierung von Mitfahrgemeinschaften ab.

Hintergrund: Auf siedlungsorientierten Strassen sollen Tempo-30-Zonen in Zukunft nicht nur Gefahren vermindern, die Umweltbelastung eindämmen oder den Verkehrsfluss verbessern. Sie sollen auch dann angeordnet werden können, wenn es sich aufgrund der örtlichen Verhältnisse aufdrängt. Auf die Erstellung eines Gutachtens soll jedoch in Zukunft verzichtet werden. Zudem sollen Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) durch entsprechende Signalisationen privilegiert werden. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat die Kantone zur Vernehmlassung der entsprechenden Teilrevision der Signalisationsverordnung eingeladen.

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn unterstützt die Bestrebungen, die Bestimmungen zur Einführung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen zu lockern und die Verfahren zu vereinfachen. Hingegen empfiehlt der Regierungsrat, nicht gänzlich auf Gutachten zu verzichten. Die zuständigen Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden sind auf Gutachten angewiesen um die entsprechenden Gesuche beurteilen zu können. Zudem können damit mögliche Konsequenzen für Blaulicht-Organisationen oder den öffentlichen Verkehr frühzeitig erkannt und thematisiert werden. Der Kanton Solothurn schlägt dem Bund jedoch vor, die Anforderungen an den Inhalt der Gutachten zu reduzieren.

Die Teilrevision sieht zudem vor, zwecks Privilegierung von Mitfahrgemeinschaften eine neue Zusatztafel zu schaffen um Mitfahrgemeinschaften die Benutzung von Busspuren zu ermöglichen. Der Regierungsrat lehnt eine solche Carpooling-Signalisation ab, und macht dabei unter anderem Sicherheitsbedenken geltend. So dienen Busspuren dem öffentlichen Verkehr, fallweise Taxis und häufig dem Veloverkehr. Würden dort ebenfalls Privatfahrzeuge verkehren, so wäre die Sicherheit des Veloverkehrs beeinträchtigt. Die Einführung von Carpooling-Parkplätzen erachtet er insbesondere aufgrund des hohen Missbrauchsrisikos als nicht umsetzbar.