Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 656.
  1. Lagebeurteilung vom 25.04.2024 (nächste ordentliche Beurteilung folgt am 02.05.2024) Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 1 "gering" Feuer entstehen nur in Ausnahmefällen und breiten sich langsam aus.
  2. Stand: 27.03.2024, 16:00 Uhr Aufträge AD 025/2024, Auftrag Fraktion FDP.Die Liberalen: Einführung von Sofortmassnahmen gegen kriminelle Asylsuchende auf kantonaler Ebene Hinweis: Bei diesem Vorstoss w
  3. Der Kantonsrat wird anlässlich seiner März-Session von folgenden Stellungnahmen des Regierungsrats zu Kleinen Anfragen Kenntnis nehmen (Stand: 06.03.2024): K 269/2023, Kleine Anfrage fraktionsübergrei
  4. Mittwoch, 27. März 2024, 14.00 – 16.00 Uhr 48. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 49. RG 217/2023: Anpassungen bei den Amtsgerichten; Teilrevision des Gesetzes über di
  5. Mittwoch, 27. März 2024, 8.30 – 12.30 Uhr 46. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 46a. Beschlussfassung über die Dringlicherklärung von Vorstössen Auftrag fraktionsüber
  6. Mittwoch, 20. März 2024, 8.30 – 12.30 Uhr 41. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 41a. Beschlussfassung über die Dringlicherklärung von Vorstössen A 025/2024, Auftrag F
  7. Dienstag, 19. März 2024, 8.30 – 12.30 Uhr 1. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 2. V 017/2024: Vereidigung von John Steggerda (SP, Trimbach) als Mitglied des Kantonsra
  8. Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden Mit Schreiben vom 24. April 2024 wurde den Bürger- und Kirchgemeinden der Kurs Finanzplanung angeboten. Kurse für Finanzplanung mit Excel für Bür
  9. Kurse für Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden Gemäss § 138 Gemeindegesetz beschliesst der Gemeinderat jährlich den Finanzplan. Die Vornahme einer solchen Finanzplanung ist für Bürge
  10. Eine schwere Widerhandlung begeht, wer durch eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hervorruft oder eine solche Gefährdung in Kau