Tierseuchenkasse
Der Kanton führt die Tierseuchenkasse und entscheidet über Entschädigungen von Tierverlusten und Kostenübernahmen für die Tierseuchenpolizei.
Die Beiträge der Tierseuchenkasse bestehen aus dem Kantonsbeitrag, den Beiträgen der Gemeinden, sowie den Beiträgen der Tierhalter und Tierhalterinnen.
Vorgehen im Schadenfall
Die Entschädigung erfolgt durch eine vorherige Kontaktaufnahme und Absprache mit dem Veterinärdienst.