Tierseuchenkasse

Der Kanton führt die Tierseuchenkasse und entscheidet über Entschädigungen von Tierverlusten und Kostenübernahmen für die Tierseuchenpolizei. 

Die Beiträge der Tierseuchenkasse bestehen aus dem Kantonsbeitrag, den Beiträgen der Gemeinden, sowie den Beiträgen der Tierhalter und Tierhalterinnen.

Vorgehen im Schadenfall

Die Entschädigung erfolgt durch eine vorherige Kontaktaufnahme und Absprache mit dem Veterinärdienst.

Amt für Landwirtschaft

Veterinärdienst

Hauptgasse 72
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30