Gewerbsmässiger Umgang mit Tieren

Unter gewerbsmässigem Umgang mit Tieren versteht man
- Tierheime oder Tierbetreuungsdienste für mehr als fünf Tiere gleichzeitig
- Gewerbsmässige Zucht von Tieren
- Handel mit Tieren
- Durchführung von Tierbörsen oder Werbung mit Tieren
- Gewerbsmässige Klauenpflege
- Gewerbsmässige Hufpflege
Der gewerbsmässige Umgang mit Tieren bedarf einer Bewilligung durch den Veterinärdienst.
Es ist zu beachten, dass nebst den Anforderungen an die Infrastruktur auch eine Ausbildungspflicht für die Aufnahme der gewerbsmässigen Tätigkeit vorausgesetzt wird. Der Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung dient als Grundlage für die Bewilligungserteilung.
Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die nötigen Bewilligungsvoraussetzungen beim Veterinärdienst unter vetd@vd.so.ch oder beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter Tierschutz.
Als Grundlage für ein Bewilligungsverfahren ist ein Gesuch für die geplante gewerbsmässige Aktivität im Voraus beim Veterinärdienst zur Prüfung einzureichen.
Formulare
Externe Links
Amt für Landwirtschaft
Veterinärdienst
Hauptgasse 72 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30