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  1. Seit dem 1. Januar 2014 werden die Mitarbeitenden des Arbeitgebers Kantons Solothurn gegen die Folgen von Krankheit kollektiv versichert. Diese Absicherung ist mit der Lohnfortzahlung koordiniert. Was
  2. Der Umgang mit Absenzen ist für jedes Unternehmen eine Herausforderung. Der Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen betrifft nicht nur die Erkrankten selber, sondern immer auch die Teammitglieder u
  3. Auflösung des Anstellungsverhältnisses Arbeitnehmende können das Anstellungsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Angabe von Kündigungsgründen kündigen. Der Arbeitgeber darf d
  4. In unserem internen Ausbildungsprogramm sind die Kurse für Berufs- und Praxisbildende detailliert erklärt. Das Angebot wird laufend angepasst und erweitert.
  5. Sie engagieren sich für die Ausbildung der Lernenden, wir engagieren uns für Ihre Weiterbildung. Informieren Sie sich in unserem Ausbildungsprogramm über die aktuellen Kurse oder lassen Sie sich an de
  6. Rahmenbedingungen Für den Besuch von externen Weiterbildungsveranstaltungen gelten die Rahmenbedingungen (siehe rechts), die der Regierungsrat am 18. Dezember 2018 beschlossen hat. Die Rahmenbedingung
  7. Anpassungen bei den Amtsgerichten; Teilrevision des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) sowie weiterer Gesetze RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben / Auskunft 20. Dezember 2022 20. März 2023
  8. «Sowieso!» «Sowieso!» ist der Begriff der Unternehmenskultur der Kantonalen Verwaltung Solothurn. Personalanlässe Seit 2022 stehen allen Dienststellen pro Jahr und Mitarbeitende/n für die Durchführung
  9. Informationen zur Vorbeugung von Stressbelastung und Burnout Flyer Erschöpfung frühzeitig erkennen – Burnout vorbeugen Burnout ist in aller Munde und doch spricht niemand offen darüber. Was ist ein Bu
  10. Situation und Standpunkt Beim Kanton Solothurn wird Ihnen auch in privaten finanziellen Notsituationen mit einer Bevorschussung geholfen. Vorschusszahlungen sind gemäss GAV § 138 auf maximal einen hal