Hauptinhalt
Suche
Nichts gefunden für .
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 71 bis 80 von 177.-
Seit dem 1. Januar 2014 werden die Mitarbeitenden des Arbeitgebers Kantons Solothurn gegen die Folgen von Krankheit kollektiv versichert. Diese Absicherung ist mit der Lohnfortzahlung koordiniert. Was
-
Der Umgang mit Absenzen ist für jedes Unternehmen eine Herausforderung. Der Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen betrifft nicht nur die Erkrankten selber, sondern immer auch die Teammitglieder u
-
Auflösung des Anstellungsverhältnisses Arbeitnehmende können das Anstellungsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Angabe von Kündigungsgründen kündigen. Der Arbeitgeber darf d
-
In unserem internen Ausbildungsprogramm sind die Kurse für Berufs- und Praxisbildende detailliert erklärt. Das Angebot wird laufend angepasst und erweitert.
-
Sie engagieren sich für die Ausbildung der Lernenden, wir engagieren uns für Ihre Weiterbildung. Informieren Sie sich in unserem Ausbildungsprogramm über die aktuellen Kurse oder lassen Sie sich an de
-
Rahmenbedingungen Für den Besuch von externen Weiterbildungsveranstaltungen gelten die Rahmenbedingungen (siehe rechts), die der Regierungsrat am 18. Dezember 2018 beschlossen hat. Die Rahmenbedingung
-
«Sowieso!» «Sowieso!» ist der Begriff der Unternehmenskultur der Kantonalen Verwaltung Solothurn. Personalanlässe Seit 2022 stehen allen Dienststellen pro Jahr und Mitarbeitende/n für die Durchführung
-
Informationen zur Vorbeugung von Stressbelastung und Burnout Flyer Erschöpfung frühzeitig erkennen – Burnout vorbeugen Burnout ist in aller Munde und doch spricht niemand offen darüber. Was ist ein Bu
-
Situation und Standpunkt Beim Kanton Solothurn wird Ihnen auch in privaten finanziellen Notsituationen mit einer Bevorschussung geholfen. Vorschusszahlungen sind gemäss GAV § 138 auf maximal einen hal
-
Unfall auf einer Dienstfahrt mit einem Staatsfahrzeug Nach § 13 Abs. 1 des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 26. Juni 1966 (VG; BGS 124.21) sind Staatsangestellte für den Schaden verantwortlich, den sie