Hauptinhalt
Suche
Nichts gefunden für .
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 91 bis 100 von 181.-
Leihwaffenkontrolle Die Leihwaffe (Stgw oder Pist) ist alle 3 Jahre unaufgefordert einer Retablierungsstelle zur Kontrolle vorzuweisen. Zur Leihwaffenkontrolle sind Leistungsausweis / Schiessbüchlein
-
Den militärischen Leistungsausweis (MLA) oder ein Duplikat Ihres militärischen Leistungsausweises beantragen Sie bitte über kreiskommando@vd.so.ch . Für die Erstellung benötigen wir von Ihnen folgende
-
Angehörige der Armee, welche aus der Wehrpflicht entlassen werden, können Ihre persönliche Waffe ins Eigentum übernehmen. Die Bedingungen, gemäss der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Arm
-
Zur Entlassung werden Sie militärisch aufgeboten. In begründeten Ausnahmefällen kann das Entlassungsdatum verschoben werden. Ein Gesuch um Verschiebung ist schriftlich und begründet, spätestens 10 Tag
-
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB Verband der Datenschutzbeauftragten privatim Datenschutzbeauftragte der Kantone Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz des K
-
Erbschaftsamt Das Erbschaftsamt betreut die Abwicklung von Nachlässen: Aufnahme von Erbschaftsinventaren Eröffnung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten Ausstellen von Erbenbescheinigungen Für d
-
Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen zur Erbschaft finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB) Artikel 457-466 . Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter Formulare Alle Formular
-
Die Abteilung Zentrale Dienste unterstützt die Amtsleitung und die anderen Abteilungen. Die Mitarbeiter sind - unter anderem - verantwortlich für folgende Leistungen: Globalbudget IAFP Budget Controll
-
Die Amtschreibereien (AS) gehören organisatorisch dem Departementssekretariat FD an. Zu den Amtschreibereien gehören neben den Grundbuch- und Erbschaftsämtern auch die Betreibungsämter sowie das Kanto
-
Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv