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Die Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung des Kantons Solothurn (VVK) stellt Regeln auf, über die materielle und formelle Koordination verschiedener raum- und umwelt
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Aufgaben der Gemeinde Grundsätzlich ist die Baubehörde der Standortgemeinde für das Baubewilligungsverfahren zuständig. Deshalb sind sämtliche Baugesuche der örtlichen Baubehörde einzureichen. Baugesu
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Unsere Vision Wir sind das modernste und verlässlichste Gedächtnis des Kantons. Unser Auftrag Wir gewährleisten die kontinuierliche und dauerhafte Überlieferung von staatlichen Unterlagen für die Bedü
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Bauliche Massnahmen und Zweckänderungen ausserhalb der Bauzone bedürfen neben der ordentlichen Baubewilligung zusätzlich gemäss § 38bis Abs. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG; BGS 711.1) einer Bewilligun
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Chefin Finanzkontrolle Rudolf von Rohr Gabrielle Tel. 032 627 21 01 E-Mail Revisor / Stellvertretender Chef Stipic Mate Tel. 032 627 21 06 E-Mail Revisor Dahinden Urs Tel. 032 627 21 25 E-Mail Revisor
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Die hier aufgeführten Projekte und Themen haben einen hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf mit verschiedenen Partnern und Interessen. Räumliche Projekte: Agglomerationsprogramme All-Gäu Arealent
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Die Flussräume Aare und Emme sind innerhalb der Agglomeration Solothurn einem hohen Nutzungsdruck durch Erholungssuchende ausgesetzt. Gleichzeitig finden sich entlang dieser Flüsse verschiedene Schutz
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Baubewilligungen werden im Allgemeinen durch die Gemeindebaubehörde (örtliche Baubehörde) erteilt. Davon abweichend kann im Rahmen von kantonalen Nutzungsplänen gemäss § 135 Abs. 2 Planungs- und Bauge