Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 31 bis 40 von 188.
  1. Wenn Sie eine EU/EFTA-Staatsbürgerschaft haben, können Sie folgende Familienangehörige in die Schweiz nachkommen lassen: Ehegatten oder eingetragene Partnerin / Partner Kinder oder Grosskinder unter 2
  2. Zur Zeit haben wir keine Liegenschaften im freihändigen Verkauf. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Kantonales Konkursamt Weitere Angebote ...finden Sie auf den Seiten der Betreibungsämter .
  3. Unterbruch E-Voting Sehr geehrte Auslandschweizerinnen und -schweizer Von 2010 bis 2015 wurden im Kanton Solothurn Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) durchgeführt. Dabei wurde das
  4. Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration legt den Schwerpunkt seit der Revision im Jahr 2019 auf die Verbesserung der Integration. Das Migrationsamt überprüft be
  5. Bei vorläufig Aufgenommenen kann nach mehr als fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz geprüft werden, ob ein schwerwiegender Härtefall vorliegt. Das heisst es wird geprüft, ob diesen Personen aus dem A
  6. Für die Einreise in die Schweiz gibt es bestimmte Regeln. Diese hängen vom Grund für die Einreise (z.B. Tourismus, Besuch, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Studium), von der Staatszugehörigkeit
  7. Neueinreisende EU/EFTA-Staatsangehörige brauchen eine Bewilligung, wenn sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Wie erhalte ich eine Bewilligung? Sie erhalten eine erstmalige Aufentha
  8. Aus- und Weiterbildung mit Nebenerwerb Absolvieren Sie eine Aus- oder Weiterbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule in der Schweiz, kann die Aufnahme einer Nebenerwerbstätigkeit frühestens nac
  9. Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F): Für diese Personen ist die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit meldepflichtig. Die Meld
  10. Eine Grenzgängerbewilligung wird nur an Drittstaatsangehörige erteilt die in einem Nachbarstaat ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen ihren Wohnort seit mindestens sechs Monaten in der benachbarte