Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 71 bis 80 von 547.
  1. Aktueller Newsletter Newsletter 31 - März 2024 (pdf, 410 KB) Archiv (bisher verschickte Newsletter) Newsletter 30 - Oktober 2023 (pdf, 455 KB) Newsletter 29 - Juni 2023 (pdf, 458 KB) Newsletter 28 - N
  2. Einleitung 00 - Inhaltsverzeichnis - Stand 03.2024 (pdf, 185 KB) 00 - Impressum - Stand 08.2017 (pdf, 151 KB) 01 - Vorwort - Stand 08.2017 (pdf, 63 KB) Fachkapitel 02 - Rechtliche Grundlagen - Stand 0
  3. Das Volksschulamt ist die kantonale Aufsichtsbehörde für die gesamte Volksschule. Ihm obliegt die Bearbeitung der pädagogischen, didaktischen, organisatorischen und personaladministrativen Belange der
  4. 26.10.2.1.1 - Allgemeine Prüfungen (xls, 96 KB) 26.10.2.1.2/1-12 - Bilanz (Aktiven) (xls, 821 KB) 26.10.2.1.2/13-22 - Bilanz (Passiven) (xls, 670 KB) 26.10.2.1.3/1-6 - Erfolgsrechnung (xls, 566 KB) 26
  5. Unter dieser Rubrik werden häufig gestellte Fragen (Frequently asked questions) im Zusammenhang mit der Einführung von HRM2 beantwortet. Die FAQ-Mitteilungen erscheinen in loser Folge je nach Bedarf.
  6. Einwohnergemeinden Einwohnergemeinde Jahresrechnung, Version 2.4 mit rot markierten Neuerungen (Stand 31.08.2022) (xlsx, 478 KB) Einwohnergemeinde Budget, Version 2.1 (25.09.2018) (xlsx, 302 KB) Zweck
  7. Online-Selbstcoaching und -Kurs Online-Kurs Stressfit , Aufwand ca. 3-4 Std. Bei Stressfit erhalten Sie fundierte Informationen wie Stress überhaupt entsteht. In kurzen Übungssequenzen lernen Sie, wie
  8. Kreisschreiben Nr. 1/2018 - Ausführungsbestimmungen kommunale Rechnungsführung bei Planungsausgleich (28.09.2018) (pdf, 143 KB) Kreisschreiben Nr. 2/2020 - Steuerabrechnung im Einheitsbezug Neben- und
  9. Alle Angestellten der Verwaltung, der kantonalen Schulen, der Gerichte, der kantonalen Anstalten, den selbständigen Institutionen und des kantonalen Polizeikorps (ohne die separat abgesicherten Angest
  10. Im Falle von Krankheit, die ein Fernbleiben von der Arbeit von mehr als 5 Kalendertagen zur Folge hat, ist der/die Mitarbeitende verpflichtet, dem/der direkten Vorgesetzten ein Arztzeugnis einzureiche