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  1. Neuberechnung der Quellensteuer Jede quellensteuerpflichtige Person kann in den nachfolgend beschriebenen Sachverhalten, unabhängig von Ihrer Ansässigkeit, bis zum 31. März des auf die Fälligkeit der
  2. Das kantonale Steueramt hat im Jahr 2023 eine Kundenumfrage zum digitalen Angebot durchgeführt. Rund 4’200 steuerpflichtigen Personen haben an der Kundenumfrage teilgenommen. Diese bietet wertvolle Ei
  3. Resultate im Detail Zu den Resultaten Detailergebnisse Detailergebnisse der eidgenössischen Vorlagen (pdf, 581 KB) Detailergebnisse der kantonalen Vorlagen (pdf, 296 KB) Ersatzwahl einer Amtsrichterin
  4. Einberufung und Abstimmungszeitung Einberufung der Stimmberechtigten zur Volksabstimmung vom 3. März 2024 (pdf, 53 KB) Kantonale Abstimmungszeitung (pdf, 195 KB) Erläuterungen als Audio-Datei (zip, 30
  5. Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei KR-Beschluss vom: Amtsblattpublikation: Frist bis: 07.11.2023 01.12.2023 01.03.2024 Die Referendumsfrist ist am 1. März 2024 unbenutzt abgelaufen. Inkraft
  6. eQst unterstützt Sie als Arbeitgebenden beim Ausfüllen der Quellensteuerabrechnungen und ermöglicht einen elektronischen Datenaustausch zwischen Ihnen und dem Steueramt. Ausser dem erstmaligen adminis
  7. Meldung Fristverlängerung für Abgabe der Steuererklärung Beschreibung Natürliche Personen: Der normale Abgabetermin für die Steuererklärung auf den 31. März kann mittels der online-Fristverlängerung a
  8. Meldung Fristverlängerung für Abgabe der Steuererklärung Beschreibung Natürliche Personen: Der normale Abgabetermin für die Steuererklärung auf den 31. März kann mittels der online-Fristverlängerung a
  9. Provisorische Steuerrechnung (Vorbezug) für juristische Personen Die direkten Staats- und Gemeindesteuern werden in der Steuerperiode provisorisch bezogen (Vorbezug). Grundlage dafür ist in der Regel