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  1. Frist zur Meldung Die Meldung ist spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats der kantonalen Amtsstelle einzureichen (massgebend ist der Poststempel). Ist der 5. Tag ein Samstag, Sonntag oder ei
  2. Die vorliegenden Statuten sollen Gemeinden als Muster für die Bildung von Zweckverbänden für die gemeinsame Erfüllung von öffentlichen Aufgaben (z.B. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Sozialregio
  3. Entwicklung Gemeindebestand EG* BG KG Total Datum Aktuell 106 94 97 297 01.01.24 2004 1 126 110 103 339 01.01.04 1992 2 130 130 104 364 01.01.92 1 Einführung Unterstützungsbeiträge bei Fusionen 2 Revi
  4. Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die ALV Die Arbeitslosenversicherung kann Versicherte, die eine dauernde selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung vo
  5. Merkblatt Amtsperiode Gemeinden (pdf, 314 KB) Merkblatt Amtsgelöbnis Gemeinden (pdf, 363 KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Amt für Gemeinden
  6. Die Gemeinden erfüllen ihre öffentlichen Aufgaben in der Regel selbst. Die Gemeinden haben jedoch auch die Möglichkeiten, öffentliche Aufgaben: innerhalb der Gemeindeorganisation auszugliedern; an Dri
  7. Gemeindezusammenarbeit - Fusion - Möglichkeiten Das kantonale Gemeindegesetz sieht im achten Titel (§§ 164 ff.) verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden vor. Gemeinden können Zweckver
  8. Politische Rechte sind die verschiedenen Mitwirkungsrechte, welche den Stimmberechtigten einer Gemeinde zur Verfügung stehen, um in den politischen Meinungsbildungsprozess einzugreifen. Wahlen Gemäss
  9. Gemeindeorganisation - Einführung In der Gemeindeordnung hält jede Gemeinde fest, ob sie den Stimmbürger direkt an einer Gemeindeversammlung über Sachfragen entscheiden lassen will oder ob sie sich ei
  10. Kantonale Aufsicht über das Messwesen Das Eichamt überprüft die Messbeständigkeit von Messmitteln, kontrolliert Füllmengen von Fertigpackungen und ist zuständig für die Marktüberwachung und die Nachsc