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  1. Die Abteilung Arbeitsbedingungen ist das Vollzugs-, Kompetenz- und Dienstleistungszentrum des Amtes für Wirtschaft und Arbeit für Belange des Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzes, der Gewerbegeset
  2. Anzahl Mitglieder 100, davon aktuell 34 Frauen (34%). Der Anteil der Frauen im Kantonsrat hat sich seit Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen wie folgt entwickelt (Grundlage ist jeweils das
  3. Informations- und Meldepflicht des Arbeitgebers bei Massenentlassungen und Betriebsschliessungen aus wirtschaftlichen Gründen. Bitte beachten Sie, dass auch ausserhalb des Massenentlassungsverfahrens
  4. Frist zur Meldung Die Meldung ist spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats der kantonalen Amtsstelle einzureichen (massgebend ist der Poststempel). Ist der 5. Tag ein Samstag, Sonntag oder ei
  5. Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die ALV Die Arbeitslosenversicherung kann Versicherte, die eine dauernde selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung vo
  6. Kantonale Aufsicht über das Messwesen Das Eichamt überprüft die Messbeständigkeit von Messmitteln, kontrolliert Füllmengen von Fertigpackungen und ist zuständig für die Marktüberwachung und die Nachsc
  7. Geplante Kurzarbeit können Sie entweder mit dem Onlineformular (Job-Room) oder dem Formular KAE Formulare ordentliches Verfahren (arbeit.swiss) per Post anmelden. Postadresse: Amt für Wirtschaft und A
  8. Das DSFD ist die zentrale Stabsstelle des Finanzdepartementes. Es unterstützt den Departementsvorsteher in seiner Führungstätigkeit, indem es die relevanten Informationen aufbereitet und allfällige Ma
  9. Das Beurteilen eines Bauvorhabens durch das Arbeitsinspektorat ist im Bereich des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit ein wirksames Mittel. Je früher ein Bau-, Umbauvorhaben ode