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Wenn eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln und sich die Hilfe auch nicht anders holen kann, kann die KESB eine Beistandschaft anordnen. Eine Beistandschaft wird
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Volljährige Personen können grundsätzlich selber handeln, da sie die Auswirkungen ihres Handelns abschätzen können. Haben sie in gewissen Bereichen Mühe, können sie sich bei anderen Personen oder bei
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Die Schule sowie der Kindergarten spielen im Kindesschutz eine wichtige Rolle. Lehrpersonen oder auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können mit ihren Beobachtungen zur frühen Erkennu
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Das Kindeswohl umfasst alle Aspekte der Entwicklung eines Kindes. Zu diesen Aspekten gehören ausreichende Ernährung, ein Dach über dem Kopf, wettergerechte Kleidung, Schutz vor körperlicher, seelische
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Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz und auf Förderung ihrer Entwicklung. Dafür sind normalerweise die Eltern verantwortlich. Sie treffen Entscheidungen für die Kinder und Jugen
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Erwachsene schützen Die KESB schützt die Schwächsten unserer Gesellschaft, vor allem ältere Menschen. Mehr zu Beistandschaften und weiteren Möglichkeiten der Unterstützung. Mehr Meldung an die KESB Si
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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stellt den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicher. Dies erfolgt im Kanton Solothurn in enger Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der Ge
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Pascale von Roll Staatsschreiber-Stv. Chefin Regierungsdienste Politische Rechte Tel. 032 627 20 33 pascale.vonroll@sk.so.ch Anita Schürch Leiterin Kanzleisekretariat Leiterin Administration Tel. 032
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Die Verwaltung der solothurnischen Gerichte ist seit 2005 verselbständigt. Sie wird geleitet von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission (§ 60 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation, GO
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Diese Informationen richten sich an Fachpersonen, welche in ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz in Berührung kommen. Wie die KESB richten die Fachpersonen ihr Handeln auf