Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 91 bis 100 von 407.
  1. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Beissvorfälle dem Oberamt zu melden. Zudem besteht eine Meldepflicht von verhaltensauffälligen und aggressiven Hunden für Tierärztinnen und Tierärzte, Polizeiorg
  2. Die Oberämter unterstützen die Staatskanzlei bei Wahlen und Abstimmungen: Sie amten als regionale Wahlbüros. Sie sind Eingabe- und Kontrollstelle bei Kantons- und Amteibeamtenwahlen. Sie sind für das
  3. Das Amt für Gemeinden leitet das Verfahren zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen. Um beurteilen zu können, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gegeben sind, muss der Kanton Erh
  4. Die Oberämter vollstrecken rechtskräftige Verfügungen und Entscheide in Verwaltungssachen. So setzen sie beispielsweise die Durchführung einer Tankrevision oder die Entfernung einer nichtbewilligten B
  5. Die Oberämter beraten, schlichten und vermitteln zu verschiedenen Themen. Mietschlichtung Bei Problemen im Mietverhältnis stehen die Oberämter als Schlichtungsbehörde zur Verfügung. Hundehaltung Die O
  6. Externe Privatpersonen dürfen den Insassen Kleidungsstücke wie Jacken, Hosen, T-Shirts, Pullover, Unterwäsche, Socken, Trainer und Schuhe zukommen lassen. Andere Waren werden zurückgegeben, eingelager
  7. Insassen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft sowie im vorzeitigen Vollzug dürfen einmal pro Woche einen einstündigen Besuch empfangen. Bei Inhaftierten in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft müssen
  8. Externe Privatpersonen dürfen den Insassen Kleidungsstücke wie Jacken, Hosen, T-Shirts, Pullover, Unterwäsche, Socken, Trainer und Schuhe zukommen lassen. Andere Waren werden zurückgegeben, eingelager
  9. Insassen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft sowie im vorzeitigen Vollzug dürfen einmal pro Woche einen einstündigen Besuch empfangen. Bei Inhaftierten in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft müssen
  10. Jeder Insasse darf von externen Privatpersonen monatlich zwei Pakete à höchstens vier Kilogramm mit einem Warenwert von maximal 120 Franken erhalten. Die monatlichen Kontingente sind nicht kumulierbar