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  1. Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen. Dieser beinhaltet die Pflege, die Erziehung sowie Geldzahlungen. Miteinander verheiratete Eltern Sie sorgen gemeinsam für den Unterhalt des Kin
  2. Eltern und Kinder, die nicht zusammenleben, haben das Recht sich regelmässig zu sehen. Grundsätzlich sind die Eltern verantwortlich, dieses Besuchsrecht untereinander zu regeln. Sie sollten sich dabei
  3. Jedes Kind hat das Recht zu wissen, von wem es abstammt. Sind die Eltern miteinander verheiratet, gilt automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt der Vater
  4. Die elterliche Sorge, auch Sorgerecht genannt, beinhaltet das Recht und die Pflicht zur Pflege, Erziehung und gesetzlichen Vertretung des Kindes. Auch das Bestimmen über den Aufenthaltsort, die religi
  5. Stellt die KESB eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen fest, ergreift sie angemessene Massnahmen. Es geht darum, die Kinder und Jugendlichen zu schützen. Wir suchen jeweils gemeinsam mit den El
  6. Wahl von sechs Mitgliedern des Nationalrates (Proporzwahlen) Hier die Resultate im Detail (sostimmt.so.ch) Ansicht der Resultate, Statistiken und Ergebnisexporte (inkl. Resultate Amteibeamtenwahlen) z
  7. Organigramm Gerichte (pdf, 24 KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte
  8. Mit der Online-Recherche in swisscovery können die Bestände der Fachbibliothek durchsucht werden. Bereits enthalten sind alle Monographien und Teile der Broschüren. Noch nicht im Katalog auffindbar si
  9. Amtschreiberei Thal-Gäu Bezirke Thal und Gäu: Aedermannsdorf, Balsthal, Egerkingen, Härkingen, Herbetswil, Holderbank, Kestenholz, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Neuendorf, Niederbuchsit
  10. Art. 28, Abs. 1 der Grundbuchverordnung (GBV) sieht vor, dass Behörden und bestimmte Institutionen der Zugriff auf die Grundbuchdaten, die sie für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigen, gewähr