KR-Newsletter 06/2024 - 02.09.2024

Schwerpunktgeschäfte der September-Session

Der Kantonsrat wird sich an seiner September-Session 2024 unter der Leitung des Kantonsratspräsidenten Marco Lupi neun Schwerpunktgeschäften widmen.

Traktandum 7: RG 134/2024, Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2025

Der Kantonsrat ist für die Festlegung der Steuerungsgrössen des Finanz- und Lastenausgleichs der Einwohnergemeinden zuständig. Diese Vorlage dient der Festlegung der Steuerungsgrössen für das Jahr 2025. Die vorgeschlagenen Steuerungsgrössen basieren auf den Ergebnissen des Wirksamkeitsberichtes 2023 und auf der Beobachtung und Messung bestimmter Kenngrössen aufgrund der im Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden festgelegten Ziele. Die Finanzkommission (FIKO) stimmt der Vorlage zu. Es liegt ein Antrag der Fraktion SP/junge vor, die Abschöpfungsquote beizubehalten.

Traktandum 8: RG 138/2024, Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern 2024 und 2025

Die Vorlage schlägt diverse Änderungen des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern 2024 und 2025 vor. Einerseits soll damit geändertes Bundesrecht in das kantonale Steuerrecht umgesetzt werden. Andererseits wird die Teilrevision für die Umsetzung diverser Aufträge sowie für Anpassungen aufgrund der aktuellen Praxis genutzt. Finanzielle Auswirkungen haben einzig die Erhöhung des Abzugs für bezahlte Krankenkassenprämien und Zinsen für Sparkapitalien. Hier ist beim Kanton mit einem Steuerminderertrag von rund 5 Mio. Franken und bei den Einwohnergemeinden von 5,6 Mio. Franken zu rechnen. Die FIKO hat sich mit der Vorlage befasst und zwei Änderungen vorgeschlagen, denen der Regierungsrat im Nachgang zugestimmt hat. Einerseits soll die Erhöhung des Steuerabzugs für bezahlte Krankenkassenprämien, die auf einen Auftrag der FDP.Die Liberalen zurückgeht, nicht umgesetzt werden. Die SVP hat hierzu einen Fraktionsantrag gestellt, der den vollumfänglichen Abzug der Krankenkassenprämien fordert. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, stellt die SVP den Antrag, die Ursprungsvariante von Botschaft und Entwurf beizubehalten. Andererseits soll die Ertragswertberechnung bei der Vermögenssteuer nicht abgeschafft werden.

Traktandum 43: WG 099/2024, Wahl zweier Mitglieder des Steuergerichts für den Rest der Amtsperiode 2021-2025

Für die Wahl zweier Mitglieder des Steuergerichts schlägt die Justizkommission (JUKO) David Stämpfli und Claudia Wiedmann vor.

Traktandum 44: WG 100/2024, Wahl eines leitenden Haftrichters oder einer leitenden Haftrichterin für den Rest der Amtsperiode 2021-2025

Für die Wahl eines leitenden Haftrichters oder einer leitenden Haftrichterin schlägt die JUKO Marco Keller und Manuel Meier vor.

Traktandum 48: SGB 098/2024, 1. Vereinigung der Einwohnergemeinde Bärschwil und der Bürgergemeinde Bärschwil; 2. Vereinigung der Einwohnergemeinde Däniken und der Bürgergemeinde Däniken; 3. Änderung des Verzeichnisses der solothurnischen Gemeinden

Die Einwohnergemeinde Bärschwil und die Bürgergemeinde Bärschwil haben den Zusammenschluss beschlossen. Ausserdem haben die Einwohnergemeinde Däniken und die Bürgergemeinde Däniken ihre Vereinigung beschlossen. Der Kantonsrat muss diesen Vereinigungen für den Vollzug nun ebenfalls zustimmen. Zudem muss das Verzeichnis der solothurnischen Gemeinden angepasst werden. Die Vorlage unterbreitet dem Kantonsrat die entsprechenden Beschlussesentwürfe. Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat der Vorlage zugestimmt.

Traktandum 49: SGB 103/2024, Geschäftsbericht 2023 der Solothurnischen Gebäudeversicherung

Der Geschäftsbericht der Solothurnischen Gebäudeversicherung ist dem Kantonsrat jährlich zur Genehmigung zu unterbreiten. Der Regierungsrat beantragt die Genehmigung des Berichts. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) stimmt der Genehmigung zu.

Traktandum 50: SGB 105/2024, Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW): Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags für das Jahr 2023; Genehmigung

Dem Kantonsrat wird jährlich ein Bericht zur Erfüllung des Leistungsauftrags der FHNW zur Genehmigung unterbreitet. Für das Jahr 2023 fällt der Leistungsausweis insgesamt positiv aus. Die Ziele des Leistungsauftrags wurden erfüllt oder übertroffen. Die Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) und die FIKO stimmen der Genehmigung des Berichts zu. Die Interparlamentarische Kommission FHNW, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn besteht, beantragen ebenfalls die Genehmigung.

Traktandum 51: SGB 106/2024, Leistungsauftrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz für die Jahre 2025–2028; Bewilligung eines Verpflichtungskredits

Mit der Vorlage werden der Leistungsauftrag für die Fachhochschule Nordwestschweiz für die Jahre 2025–2028 festgelegt und der dafür nötige Verpflichtungskredit beantragt. Es wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 155,088 Mio. Franken für die Leistungsauftragsperiode 2025-2028 beantragt. Aufgrund der Entwicklung des Kernauftrags der FHNW, der Entwicklungsschwerpunkte, der Teuerung und der Auswirkung der Studierendenströme auf den Verteilschlüssel nimmt der Trägerbeitrag des Kantons Solothurn um 3,932 Mio. Franken zu. Der mit dieser Vorlage beantragte Verpflichtungskredit steigt gegenüber der Leistungsperiode 2021–2024 um 3,832 Mio. Franken. Die BIKUKO und die FIKO beantragen die Zustimmung zu Botschaft und Entwurf.

Traktandum 52: RG 082/2024, Teilrevision des Jagdgesetzes (JaG)

Mit der aktuellen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel beteiligt sich der Bund zukünftig finanziell an der Verhütung und Vergütung von Biberschäden an Infrastrukturen. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes setzt jedoch eine Beteiligung des Kantons voraus. Weiter sind vom Bund zusätzliche Finanzhilfen an die Kosten für Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung vorgesehen. Um diese Finanzhilfen geltend machen zu können, muss im JaG eine Grundlage für die Festlegung entsprechender Massnahmen geschaffen werden. Um die notwendigen Grundlagen auf kantonaler Ebene zu schaffen, ist eine Änderung des Jagdgesetzes (JaG) notwendig. Zudem soll der Kanton zukünftig Massnahmen anordnen können, wenn geschützte oder jagdbare Tiere eine Gefährdung von Menschen darstellen. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) stimmt der Teilrevision grundsätzlich zu, beantragt aber, dass der Kanton zusätzlich auch Massnahmen zur Verhinderung von Schäden durch geschützte oder jagdbare Tiere treffen kann. Der Regierungsrat lehnt diesen Antrag ab. Die FIKO stimmt dem Beschlussesentwurf des Regierungsrats zu. Zudem ist ein Einzelantrag zu § 21 eingegangen.

Die Dokumente zu den einzelnen Geschäften sind im Sessionsbereich zu finden.

Autorin: Svenja Hofer