Voraussetzungen für eUmzug

Können Ausländer den Dienst auch nutzen?

Grundsätzlich Ja.

Vorläufig ist jedoch bei einem Zuzug im oder zum Kanton Solothurn für die Abwicklung bzgl. Ausländerausweis nach wie vor ein Besuch am Schalter notwendig.

Drittstaatsangehörige können den Dienst nur innerhalb des Kantons Solothurn nutzen.

Innerhalb welcher Frist vor oder nach einem Wohnortswechsel kann ein eUmzug durchgeführt werden?

Zur Zeit ist für alle Gemeinden eine Frist von 30 Tagen vor oder nach dem Wohnungswechsel konfiguriert.

Können Personen mit einem Nebenwohnsitz den Dienst nutzen?

Nein, dies ist nicht vorgesehen.

Was passiert bei einer Trennung eines Ehepaares?

Diese Fälle müssen mit den betroffenen Personen abgeklärt werden und sind erst anschliessend zu mutieren.

Können Personen, welche vom Ausland zuziehen, den Dienst eUmzug auch nutzen?

Nein, dies ist nicht vorgesehen.

Können Personen, welche ins Ausland ziehen, den Dienst eUmzug auch nutzen?

Nein, dies ist nicht vorgesehen.

Ein Kunde hat den Wegzug am Schalter gemeldet und möchte nun den Zuzug per eUmzug melden. Geht das?

Leider geht das nicht. Voraussetzung ist die Wegzugsmeldung per eUmzug. Nimmt die Wegzugsgemeinde nicht an eUmzug teil, kann der Kunde auch nicht per eUmzug anmelden.