Ja zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung
24.04.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) grundsätzlich die neue Pärkeverordnung des Bundes. Diese regelt das Verfahren und die Förderung der neuen Pärke von nationaler Bedeutung gemäss der vom Bundesparlament verabschiedeten Teilrevision des Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Die Gewährung globaler Finanzhilfen durch den Bund sowie die Verleihung eines Park- und eines Produktelabels an die Parkträgerschaften werden ebenfalls begrüsst.
Der Regierungsrat fordert aber, dass die Ziele und Strategien eines Parks und die zur Erreichung derselben benötigten finanziellen Mittel zu einem frühen Zeitpunkt und nicht erst zu Beginn der Betriebsphase in einer Charta festgelegt werden müssen. Details seien anschliessend in einem Managementplan zu regeln.
Die unterschiedlichen Anforderungen an die drei Parkkategorien (Nationalpark, Regionaler Naturpark, Naturerlebnispark) sind für den Regierungsrat nachvollziehbar. Ebenso ist für ihn die Mitwirkung der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden bei der Errichtung und beim Betrieb eines Parks in der Verordnung ausreichend sichergestellt.
Der Kanton Solothurn verfügt mit dem Naturpark Thal über ein weit fortgeschrittenes Parkprojekt.