KANTONSRAT: Sozial- und Gesundheitskommission: Fortsetzung der Beratung über das Sozialgesetz
23.01.2006 - Solothurn – Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat an ihrer letzten Sitzung den Auftrag von Urs Wirth (SP, Grenchen) «Weniger Sozialhilfeausgaben durch das Anreizsystem zur beruflichen Integration von Behinderten» behandelt. Entgegen dem Regierungsrat beantragt die Kommission den Auftrag mit einem geänderten Wortlaut erheblich zu erklären. Ferner setzte die Kommission ihre Beratungen zum Sozialgesetz fort.
Unter der Leitung von Janine Aebi (FdP, Zuchwil) hat die SOGEKO den Auftrag von Urs Wirth beraten. Der Regierungsrat hatte dem Kantonsrat beantragt, den Auftrag nicht erheblich zu erklären. Als Hauptgründe führt der Regierungsrat auf, dass monetäre Anreizsysteme grundsätzlich auf Bundesebene im Rahmen der IV-Gesetzgebung lanciert werden sollten. Zudem dürften solche Anreize zur beruflichen Integration die Sozialhilfe kaum entlasten. Leistungen für Behinderte würden über die Invalidenversicherung und, wenn diese nicht ausreichten, über die Ergänzungsleistung und Hilflosenentschädigung erbracht. Die SOGEKO fordert nun mit knapper Mehrheit, dass insbesondere KMU und Gemeinden zu sensibilisieren seien für Möglichkeiten, die bestünden, wenn behinderte oder leistungsschwache Personen weiterhin im Arbeitsprozess integriert oder neu beschäftigt werden. Zudem wird der Regierungsrat aufgefordert, zu prüfen, ob in den kantonalen Betrieben nicht vermehrt Behinderte beschäftigt werden können.
Ferner setzte die SOGEKO unter Einbezug des Geschäftsführers des Gemeindeverbandes mit der Beratung des Sozialgesetzes in erster Lesung fort. Gewichtige Vorschläge sind unter anderem, die Vormundschaftsbehörden in die Sozialregionen zu integrieren. Zudem soll den Einwohnergemeinden ermöglicht werden, ihre Sozialkommissionen weiterzuführen und auf die Bildung eines Sozialrates zu verzichten.
Intensiv befassen will sich die Kommission auch mit einem neuen Modell für kommunale Pflegekostenbeiträge und kantonale Betreuungskostenbeiträge. Anstelle der bisherigen Lösung sollen ergänzende Zusatzleistungen geprüft werden, welche von der Ausgleichskasse ausbezahlt würden. Beschlüsse wurden darüber noch keine gefasst. Die Beratung des Sozialgesetzes dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen.