KANTONSRAT: UMBAWIKO für Schutzmassnahmen vor potenziell gefährlichen Hunden

16.01.2006 - Solothurn – Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) ist für griffige Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Sie stimmt zwei dringlichen Aufträgen zu.

Die UMBAWIKO befasste sich an ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr unter der Leitung von Walter Schürch (SP, Grenchen) mit zwei dringlichen parlamentarischen Aufträgen zum Thema «Schutz vor gefährlichen Hunden». Gefordert wurden von der Fraktion der SP und der Grünen einerseits und von René Steiner (EVP, Olten) andererseits konkrete Massnahmen bis hin zu einem Verbot von Pitbull Terriern. Unter anderem soll ein Leinenzwang und eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Kampfunde sowie ein Verbot von Einfuhr und Handel sowie Zucht und Halten von gefährlichen Kampfhunden geprüft werden. Ausserdem sollen basierend auf den bestehenden Grundlagen alle nötigen Sofortmassnahmen ergriffen werden. Wichtig ist der UMBAWIKO die Feststellung, dass es die geltende kantonale Hundegesetzgebung schon heute ermöglicht, Einzelmassnahmen gegen verhaltensauffällige Hunde zu ergreifen. Möglich sind Leinenzwang oder Maulkorbpflicht bis hin zur Beseitigung eines Hundes, wenn dieser Personen oder Tiere angreift. Das bedeutet, dass bei Belästigungen oder bei Gefahr von Übergriffen durch gefährliche Hunde schon heute gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen Massnahmen ergriffen werden können. Die UMBAWIKO sprach sich nach eingehender Diskussion wie der Regierungsrat für die Erheblicherklärung der Aufträge aus. Es soll aber eine einheitliche Lösung für die ganze Schweiz angestrebt werden. Der Bund hat zusammen mit den Kantonen ein Massnahmenpaket ausgearbeitet. Die daraus resultierenden Empfehlungen und Massnahmen sollen nun in die Teilrevision des kantonalen Hundegesetzes einfliessen.