Südanflüge auf Basel-Mulhouse: Frankreichs Antwort unbefriedigend

16.01.2006 - Solothurn - Die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) hat zu den Eingaben zum Projekt für ein Instrumentenlandesystem (ILS) auf die Südpiste 34 des Flughafens Basel-Mulhouse Stellung genommen. Der Regierungsrat ist von der Antwort noch nicht befriedigt. Er wird diese im Detail analysieren und nötigenfalls das Bundesamt für Zivilluftfahrt zu Nachverhandlungen mit Frankreich auffordern.

Die Anhörung zur Einführung eines ILS auf die Südpiste 34 des Flughafens Basel-Mulhouse stiess im Kanton Solothurn auf grosses Interesse. 26 Gemeinden und zehn Organisationen hatten zum Projekt Stellung genommen. Der Regierungsrat hatte in seiner Vernehmlassung von Ende August 2005 eine strengere Umschreibung der Pistennutzungsbedingungen und Ergänzungen flankierender Art gefordert, um die negativen Auswirkungen des Projektes auf Raum und Umwelt zu minimieren.

Von den Forderungen des Regierungsrates soll gemäss der Stellungnahme der französischen Luftfahrtbehörde nur ein Teil berücksichtigt werden. Der Regierungsrat wird eine genaue Analyse der Antwortschrift vornehmen und nötigenfalls das Bundesamt für Zivilluftfahrt auffordern, nochmals über Teilaspekte der Pistennutzungsbedingungen für das ILS mit den französischen Behörden nachzuverhandeln.

Als nächsten Verfahrensschritt wird der französische Verkehrsminister eine Verfügung erlassen. Gegen diese können beschwerdeberechtigte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vor den zuständigen französischen Instanzen Beschwerde erheben. Damit ist direkt ein französischer Anwalt zu beauftragen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Die Antwortschrift der DGAC ist zu finden unter:

www.arp.so.ch (Informationen – Projekt ILS 34)