Sonntagsverkäufe

Solothurn, 14. Dezember 2007 – Das Volkswirtschaftsdepartement weist die Beschwerden der Gewerkschaft Unia gegen die Erteilung der Sonntagsverkäufe vom 16. und 23. Dezember 2007 mit einer Ausnahme ab.

Die Überprüfung der vom Kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) erteilten Sonntagsverkaufsbewilligungen hat ergeben, dass diese bis auf die Ausnahme der an den Aare Märt Erlinsbach erteilten Bewilligung unter Einhaltung der seco-Richtlinien vom 18. März 2004 erteilt wurden. In dieser seco-Richtlinie wird das für die Bewilligung von Sonntagsarbeit nötige dringende Bedürfnis konkretisiert.