Küchen- und Speisereste - Verfütterung soll weiterhin möglich sein
Solothurn, 11. September 2007 – In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Veterinärwesen zur Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) unterstützt der Regierungsrat die Vorlage des Bundes, welche die Vorschriften zur Verwertung von Speiseresten regelt und deren Verfütterung weiterhin erlaubt.
Küchen- und Speisereste, welche Fleisch enthalten, bergen ein kleines Risiko der Tierseuchenübertragung. Deshalb muss deren Verarbeitung gewisse Anforderungen erfüllen, um potenzielle Seuchenerreger abzutöten. Die Verarbeitung geschieht zur Zubereitung als Futter für Schweine oder in Biogas- oder Kompostieranlagen.
Die Vorschriften zur Aufbereitung der Speisereste werden hiermit noch einmal verschärft. Hingegen wird die Verfütterung nicht verboten, wie es in der EU der Fall ist. Der Regierungsrat unterstützt diese Haltung und begrüsst zudem ausdrücklich, dass auch tierische Erzeugnisse, die nicht zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind, weiterhin an Schweine verfüttert werden können.