Ja zur Änderung des Kartellgesetzes

13.12.2000 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Stellungnahme an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Änderung des Kartellgesetzes. Insbesondere begrüsst er die Absicht, der Wettbewerbskommission (Weko) mehr Kompetenzen zu geben.

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Antwort zur Vernehmlassung an den Bundesrat dessen Vorschlag, das Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995 zu revidieren und die Wettbewerbskommission (Weko) zu stärken. Das bisherige Kartellgesetz gibt der Weko nur die Möglichkeit im Wiederholungsfall eine Busse zu sprechen. Die Änderung behebt nun diesen Mangel und sieht vor, dass volkswirtschaftlich schädliche Wettbewerbsbeschränkungen mit einer Busse von bis zu zehn Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes bestraft werden können. Weiter hat die Weko die Möglichkeit, Hausdurchsuchungen und Zeugeneinvernahmen durchzuführen. Damit wird das Kartellgesetz zu einem schlagkräftigen und effizienten Instrument im Kampf gegen Kartelle und Wettbewerbsbeschränkungen.

Die Weko soll auch Kartelle untersuchen, die ihr unzulässiges Verhalten vor weniger als fünf Jahren eingestellt haben. Für Unternehmen soll die Möglichkeit bestehen, fragwürdige Wettbewerbsbeschränkungen vorgängig bei der Weko zu melden. Heisst die Weko eine Wettbewerbsbeschränkung einmal gut, so kann ein Unternehmen später nicht mehr dafür belangt werden. Um den Zusammenhalt von Kartellen zu untergraben, kann Kartellmitgliedern, welche bei der Aufdeckung des betreffenden Kartells mitwirken, die Strafe ganz oder teilweise erlassen werden.

Der Regierungsrat erachtet diese Neuerungen als sinnvoll, denn sie erlauben, Wettbewerbsbeschränkungen erfolgreicher zu bekämpfen. Der Regierungsrat unterstützt im Weiteren den Vorschlag, die Weko zu verkleinern und von Interessenvertretungen unabhängiger zu machen. In einem separaten Artikel sollen aber nach Meinung des Regierungsrates Kriterien für die Auswahl der Mitglieder fixiert werden.
Ebenfalls vermisst der Regierungsrat eine präzise Regelung der kartellmässig missbräuchlichen Behinderung von Parallelimporten.