Reformkommission bereinigt Vorschläge zur «miliztauglichen Parlamentsreform»

21.12.2000 - Solothurn – Die Kommission Parlamentsreform des Kantonsrates hat unter dem Präsidium von Jörg Kiefer, FdP, Solothurn, ihren Themenkatalog zu Ende beraten und beschlossen, dem Kantonsrat zuhanden der Februar-Session 2001 einen Bericht zu unterbreiten und Reformvorschläge zur Realisierung zu beantragen.

Schwergewichtig befasste sich die Kommission mit dem Sessionsrhythmus, mit der Behandlungsweise von parlamentarischen Vorstössen und mit den finanziellen Belangen des Parlamentes. Die Kommission schlägt vor, neun Sessionen à je zwei Sitzungshalbtage (Dienstag- und Mittwochvormittag) durchzuführen. Es gäbe demnach ausser in den Monaten April, Juli und Oktober in jedem Monat eine Kantonsratssession. Die Gesamtzahl der Sitzungstage für das Plenum bleibt in etwa gleich wie heute, weil auf den dritten Sitzungstag und auf Nachmittagssitzungen verzichtet wird. Die Kommission erhofft sich von einem solchen Sessionsrhythmus eine gleichmässigere Verteilung der Geschäftslast über das ganze Jahr, allerdings würden mehr Fraktions- und Kommissionssitzungen anfallen.

Zuhanden der WOV-Kommission regt sie an zu prüfen, ob mit der Einführung des neuen Instruments «Auftrag» im Gegenzug auf die bisherigen «Motionen» und «Postulate» verzichtet werden kann. Das einzelne Parlamentsmitglied wäre dann nicht mehr gezwungen, sich mit der Frage zu befassen, welches die richtige Vorstossform sei und könnte sich ausschliesslich auf den materiellen Inhalt konzentrieren. Ferner ist die Reformkommission gegen die Einführung einer «Fragestunde» im Kantonsrat. Die bestehenden Instrumente werden als genügend erachtet. Hingegen will die Kommission dahingehend wirken, dass die Vorstösse generell schneller behandelt und insbesondere die im geltenden Recht bereits enthaltenen Fristen eingehalten werden. Demnach müssen Kleine Anfragen und Interpellationen bis zur nächsten Session, Motionen und Postulate innerhalb der nächsten drei Sessionen beantwortet werden. Neu regt die Kommission an, Kleine Anfragen vom Regierungsrat auch mündlich beantworten zu lassen.

Mit Bezug auf die finanziellen Belange hat die Kommission beschlossen, am heute geltenden Entschädigungssystem und an den Ansätzen grundsätzlich nichts zu ändern. Ein Mitglied des Kantonsrates bezieht pro Jahr rund 3800 Franken (ohne Kommissionsarbeit) bzw. rund 4700 Franken (mit Kommissionsarbeit), was einem Stundenansatz von ca. 32 Franken entspricht. Lediglich beim Erwerbsausfall- und Auslagenersatz soll das Verfahren vereinfacht werden, indem weniger strenge Voraussetzungen für die Genehmigung entsprechender Gesuche erfüllt sein müssen.

Die Kommission wird ihren Bericht zuhanden des Kantonsrates an der nächsten Sitzung vom 15. Januar 2001 bereinigen.