Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt
20.12.2000 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst das Projekt des Bundes, Schwarzarbeit systematisch zu bekämpfen und befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort an das Staatssekretariat für Wirtschaft, seco, die vorgeschlagenen Massnahmen. Der Kanton Solothurn ist bereit, einerseits die Bemühungen des Bundes zu unterstützen und andererseits - zusammen mit den Sozialpartnern - alles in seinem Kompetenzbereich Liegende zu unternehmen, um der Schwarzarbeit einen Riegel zu schieben.
Gegen Ende der Neunzigerjahre hat der Bundesrat dem Staatssekretariat für Wirtschaft (damals BIGA) den Auftrag gegeben, zusammen mit den Sozialpartnern ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auszuarbeiten. Parallel sollten die Umsetzung dieser Massnahmen vorbereitet sowie eine grosse Informationskampagne auf nationaler Ebene eingeleitet werden. In der Folge wurde die eidgenössische Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Schwarzarbeit" gebildet. Die Arbeitsgruppe führte als Erstes eine Umfrage bei den Kantonen durch, wobei sich die Vermutung bestätigte, dass nicht nur Handlungsbedarf auf Bundesebene, sondern vor allem bei der konkreten Umsetzung auf Kantonsebene besteht. In der Folge erteilte der Bundesrat gestützt auf die Vorschläge der Arbeitsgruppe am 14. Juni 1999 fünf Aufträge. Der in die Vernehmlassung geschickte Bericht stellt nun die Resultate im Einzelnen vor und macht Vorschläge zu Massnahmen – auf Bundesebene – für eine bessere Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Die vom Bundesrat berücksichtigten fünf Aufträge betreffen die Bereiche administrative Erleichterungen für Dienstleistungen im Haushalt, die Verstärkung der Kompetenzen für die paritätischen Kommissionen, die Vernetzung der Administrativdaten, die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit und die Verschärfung der Sanktionen. Der Regierungsrat begrüsst die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Massnahmen in diesen Bereichen. Im Bereich der Dienstleistungen im Haushalt soll ein Beitragsgutschriftsverfahren (Nettozahlung und Erstellung eines Belegs über die Sozialabgaben) die administrativen Arbeiten erleichtern. Zudem schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Vernetzung der Administrativdaten aus politischen und rechtlichen Gründen auf die Bereiche der Arbeitslosenversicherung und der AHV zu beschränken. Des weiteren wird die Scheinselbständigkeit als unerlaubte Arbeit qualifiziert und somit vom Gesetzesentwurf über die Verstärkung der Kompetenzen der paritätischen und tripartiten Kontrollorgane für die Bekämpfung der unerlaubten Arbeit erfasst. Eine Verschärfung der Sanktionen ist nach Meinung des Regierungsrates dringend notwendig, da die bisherige Sanktionspraxis der Justizbehörden sehr milde war und nur Sanktionen, die der Schwere der Vergehen angemessen sind, abschreckende Wirkung haben.
Eines der Hauptprobleme im Kampf gegen die Schwarzarbeit liegt darin, dass dieser Kampf vor allem mittel- und langfristig positive Auswirkungen hat, welche nur verschwommen wahrgenommen werden, weil sie der Gesellschaft als Ganzes zugute kommen. Der Regierungsrat wird die zur Verfügung stehenden Ressourcen einsetzen, um den politischen Willen aller Beteiligten zu fördern und wirksame Instrumente zu entwickeln, um die Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen. Es kann aber nicht angehen, dass die Kantone neue Kapazitäten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf eigene Kosten bereitstellen müssen. Die entsprechenden Aufwendungen sind von Sozialversicherungen sowie den übrigen profitierenden Institutionen den Kantonen zu vergüten.