Hochschule für Heilpädagogik - Ja für Beitritt zur revidierten Vereinbarung
06.11.2000 - Solothurn – Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat den Beitritt zur erneuerten Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich beantragen. Mit der Vereinbarung würde die Trägerschaft der Institution auf Sommer 2001 erneuert.
Seit 1985 bildet der Kanton Solothurn Heilpädagogen am Heilpädagogischen Seminar (HPS) in Zürich aus. Diese Fachpersonen unterrichten oder betreuen Kinder und Jugendliche in Einführungsklassen, Kleinklassen, Werkklassen, Sonderschulen und Heimen. Der Kanton Solothurn ist zusammen mit sechs anderen Kantonen Träger des HPS. Die rechtliche Grundlage besteht in der Interkantonalen Vereinbarung über das Heilpädagogische Seminar, welcher Solothurn am 24. April 1985 beitrat. Nun wird das HPS reformiert. Mit der in der ganzen Schweiz eingeleiteten Verlagerung der Lehrerbildung auf die Tertiärstufe ist auch die Umwandlung des HPS in eine Schule mit Fachhochschulstatus bzw. in die Hochschule für Heilpädagogik notwendig. Dies erfordert die Anpassung der geltenden Interkantonalen Vereinbarung an die neuen Verhältnisse und Bedürfnisse. Bei dieser Gelegenheit würde die Trägerschaft von sieben auf zwölf Kantone erweitert.
Der Regierungsrat spricht sich aus mehreren Gründen für den Beitritt des Kantons Solothurn zur revidierten Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik in Zürich aus:
Im Kanton Solothurn besteht ein konstanter Ausbildungsbedarf an Fachleuten im heilpädagogischen Bereich.
Mit der Erneuerung der Trägerschaft sichert sich der Kanton ein verlässliches Kontingent an Studienplätzen, das ihm die Ausbildungsinstitutionen der umliegenden Kantone nicht gewährleisten können. Die Institutionen befinden sich selbst in Reformprozessen, deren Folgen in finanzieller und qualitativer Hinsicht noch unklar sind.
Die Ausbildungsinstitution in Zürich zeichnet sich seit jeher durch ein qualitativ hochstehendes, praxisorientiertes und breites Bildungsangebot aus. Die Ausbildungen können auch im Teilzeitstudium absolviert werden.
Der Kanton erhält mit dem Beitritt zur revidierten Vereinbarung ein Mitsprachenrecht in der Hochschule für Heilpädagogik. Damit nimmt er Einfluss auf die inhaltliche und finanzielle Entwicklung der Institution.
Durch die geplante Organisationsänderung mit entsprechendem Leistungsausbau erhöhen sich die Schulgelder pro Studierenden nicht. Gemessen an anderen praxisorientierten Fachhochschulen oder Lehrerbildungsinstitutionen sind die Schulgelder pro Person tiefer. Demzufolge steigen die Gesamtkosten nur dann, wenn der Kanton mehr Studienplätze in Anspruch nimmt. Das Solothurner Kontingent an Studienplätzen wird selbstverständlich nur bei einem entsprechenden Ausbildungsbedarf ausgeschöpft.