Ja zum neuen Gesetz über Ausländer
08.11.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Ausländerfragen den Entwurf des Bundesrates für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer.
Der Regierungsrat unterstützt den Entscheid des Bundesrates, alle Fragen um die ausländische Bevölkerung in der Schweiz neu in einem Gesetz über Ausländer und Ausländerinnen zu regeln. Nach seiner Meinung löst der Entwurf drängende Fragen und überführt die heutige Praxis von Exekutive, Verwaltung und Gericht ins Gesetz. Insbesondere der ganzheitliche Ansatz unter Einbezug der Migration und Integration des Entwurfes ist gelungen. Bestimmungen zu Migration und Integration zeigen, in welche Richtung sich die Ausländerpolitik bewegen soll. Ausgewogene Bestimmungen über die Zulassung, aber auch klare Bestimmungen über Ausweisung und Fernhaltemassnahmen runden das positive Bild des Entwurfes ab.
Bei ausländischen Personen aus dem Nicht-EG-Raum soll die Zulassung weiterhin von der Ausübung einer Arbeit abhängig sein. Nach Meinung des Regierungsrates ist diese Regelung akzeptabel. Ausnahmebestimmungen stellen sicher, dass die Wirtschaft qualifizierte Fachkräfte in die Schweiz holen kann. Wer die Zulassung für die Schweiz erhalten hat, soll in der Folge eine weitgehende geographische und berufliche Mobilität geniessen.
In der Frage des Erfordernisses des Zusammenlebens von Ehegatten vertritt der Regierungsrat die Linie des Bundesrates. Ausländische Ehegatten sollen unter den gleichen Voraussetzungen zusammenleben oder getrennte Wohnsitze bilden können wie schweizerische Ehepaare.